Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zu den Anforderungen Stellung genommen, wie ein Anleger Pflichtverletzungen eines Anlageberaters bzw. Anlagevermittlers geltend machen kann. Die Anforderungen an diese Darlegung dürften im Interesse des grundrechtlichen „Anspruchs auf rechtliches Gehör“ (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht zu hoch sein, so der BGH. Für die Schlüssigkeit einer Schadenersatzklage müsse der Anleger darlegen, dass und in welcher Weise gerade der von ihm verklagte Vermittler oder Berater fehlerhaft beraten oder falsche bzw. ungenügende Auskünfte gegeben hat. Diese müssten nicht die genauen Formulierungen des Beratungsgesprächs beinhalten, so die Richter. Es genüge, wenn der Anleger die behaupteten Angaben und Versäumnisse in ihrem inhaltlichen Kerngehalt wiedergebe. „Wir erleben das immer wieder bei Schadenersatzklagen gegen Vermittler wegen angeblicher fehlerhafter Kapitalanlageberatung“, sagt Rechtsanwalt Oliver Korn von der Kanzlei GPC Law. „Da werden von so genannten ‚Anlegerschutzanwälten‘ reihenweise pauschale Behauptungen aufgestellt.“ Beispiele für solche pauschalen Aussagen seien: „Der Vermittler hat in jedem Fall als Anlageberater gehandelt.“ „Die Kapitalanlage wurde zur Altersvorsorge empfohlen.“ „Sie ist als sichere Kapitalanlage dargestellt worden.“ „Es ist nicht über die Nachteile und Risiken aufgeklärt worden.“Nach Ansicht des BGH überspanne ein Gericht die Anforderungen an die erforderlichen Darlegungen von Tatsachen, wenn es verlangt, dass Angaben zur Anbahnungssituation, den Kenntnissen des Anlegers, den Vorkenntnissen des Vermittlers, über das Vorwissen des Anlegers sowie zu dem Umfang, der Dauer und dem konkreten Ablauf der Beratungsgespräche gemacht werden müssen. Interessant findet Rechtsanwalt Korn dabei, dass der BGH selbst einräumt, dass in Anlegerschutzprozessen häufig zu beobachten sei, dass standardisierte, offenbar aus Textbausteinen zusammengesetzte Schriftsätze eingereicht werden. Diesen Klagen fehle es am nötigen Bezug auf den konkreten Fall und den ihm zugrunde liegenden spezifischen Sachverhalt. Korn hält diese Wertungen des BGH für brandgefährlich für Vermittler. „Denn sie machen es den Anlegern leicht, Vermittler in Haftung zu nehmen.“Vor diesem Hintergrund sei es beruhigend, dass seit Jahresbeginn der § 34f Gewerbeordnung (GewO) in Kraft getreten ist. Die darin geregelten Beratungs- und Dokumentationspflichten empfänden viele Berater zwar als lästig, doch könnten sie zu mehr Haftungssicherheit führen. Die Pflichten gelten ebenfalls für Berater mit der Erlaubnis nach § 34c GewO. Im Gespräch mit FundResearch empfiehlt Korn Beratern und Vermittlern, dass sie ab sofort regelmäßig und detailliert dokumentieren: „Wer diese Beratungs- und Dokumentationspflichten richtig umsetzt, kann für potenzielle Haftungsprozesse gewappnet sein. Dann ist Schluss mit pauschalen Behauptungen.“(PD)
- Fi Istanbul's Success Demonstrates Unlimited Market Opportunities in Turkey, the Middle East & North … NewsAktuell/Ots - Fr., 17. Mai 2013 02:00 MESZ
Amsterdam (ots/PRNewswire) - Staggering 3,000 Visitors + 150 Exhibiting Brands and Record Re-Booking Volumes for the 2014 Event Yes, we've got a lot to shout about and so we would like to start with a huge thank you ...
- Geschäftspartner unterstützen WGF Vorstand / Fortsetzung der Zusammenarbeit angekündigt, sofern am 22. … NewsAktuell/Ots - Sa., 18. Mai 2013 02:00 MESZ
Düsseldorf (ots) - Mehrere Projektentwicklungspartner haben dem Vorstand der WGF AG eine Fortsetzung der Zusammenarbeit angekündigt, sofern am 22.Mai die Fortführung des Unternehmens gesichert ist. In einem Brief vom 14.Mai an den Vorstandsvorsitzenden der WGF AG, Pino Sergio, schreibt beispielsweise der ...
- Der Tagesspiegel: Kauder: Rot-Grün blockiert Gleichstellungsgesetz für Homosexuelle NewsAktuell/Ots - Sa., 18. Mai 2013 02:00 MESZ
Berlin (ots) - Der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder (CDU), hat Rot-Grün vorgeworfen, im Bundesrat ein Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu blockieren. Dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" sagte Kauder, die Mehrheit der rot-grün regierten Bundesländer wolle Schwarz-Gelb …
- Stuttgarter Zeitung: Schockenhoff beklagt stiefmütterliche Behandlung der Sicherheitspolitik NewsAktuell/Ots - Sa., 18. Mai 2013 02:00 MESZ
Stuttgart (ots) - Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff wünscht sich von Bundesregierung und Bundestag, der Sicherheitspolitik einen höheren Stellenwert einzuräumen. Es gebe zwar jedes Jahr den Familien- und den Armutsbericht, aber "so viel Aufmerksamkeit verdient auch die Sicherheitspolitik", sagte Schockenhoff …
- Streich ahnt: "Ein Ausreißer, der sich nächstes Jahr wieder relativieren wird" NewsAktuell/Ots - Sa., 18. Mai 2013 02:00 MESZ
Unterföhring (ots) - Im Vorlauf der Samstagnachmittagspartien des 34.Spieltages der Fußball-Bundesliga äußerten sich Bremens Geschäftsführer Sport, Thomas Eichin, Freiburgs Trainer Christian Streich und Sky Experte Franz Beckenbauer bei Sky zu aktuellen Themen. Thomas Eichin ... ...über die Trennung von Thomas …

