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Überarbeitete Nutzungsbedingungen: Schluss mit Prostitution auf LinkedIn!

Geschäftskontakte knüpfen, pflegen, vertiefen diesem Zweck dient das internationale Berufsnetzwerk LinkedIn. Da ist es nur eine Frage der Vollständigkeit, dass Nutzer als Qualifikation auch "Prostitution" angeben können. Doch damit soll jetzt Schluss sein! Mit neuen Nutzungsbedingungen soll unterbunden werden, dass Prostitutierte mit ihren Profilen auf LinkedIn werben. Die neue Regelung gilt explizit auch für Nutzer, in deren Ländern Prostitution legal ist.

In den aktualisierten Nutzungsbedingungen heißt es nun, dass Benutzer von LinkedIn keine „Profile erstellen oder Inhalte anbieten dürfen, die für Escortdienstleistungen oder Prostitution werben“. Das gelte ausdrücklich auch dann, wenn das Anbieten dieser Dienste im Land des Users legal sei. Bislang waren in dem Netzwerk lediglich „gesetzeswidrige“ Profile verboten. Mit den überarbeiteten Maßnahmen setzt LinkedIn Prostitution ebenfalls auf die schwarze Liste.

PC, Handy und Internet: Daten richtig löschen

Wie die „Huffington Post“ berichtet, kann man „Prostitution“ auf LinkedIn als Qualifikation angeben, genauso wie „Ladendiebstahl“ oder „Drogenhandel“. Die neue Regelung macht nun deutlich, dass eine derartige Angabe nicht in Ordnung ist. Problematisch an den überarbeiteten Nutzungsbedingungen ist laut „Huffington Post“ allerdings, dass bei manchen LinkedIn-Benutzern das Wort „Prostitution“ im Profil auftaucht, obwohl sie den Diensten keineswegs nachgehen. So versehen zum Beispiel auch User, die gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution kämpfen, ihr Profil mit diesem Tag.

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