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Die Tricks der Partnervermittlungen

Die große Liebe zu finden, ist nicht immer einfach. (Bild: thinkstock)
Die große Liebe zu finden, ist nicht immer einfach. (Bild: thinkstock)

Wer sehnt sich nicht nach einer stabilen Partnerschaft? Zu zweit durchs Leben zu gehen, macht vieles leichter. Doch manchmal will es einfach nicht klappen, das passende Gegenstück zu finden und kennen zu lernen. Um nicht länger allein zu bleiben, wenden sich viele Singles an Partnervermittlungen. Doch statt der großen Liebe trifft man nicht selten auf Abzocker — die locken die Kunden mit falschen Versprechungen an, überreden Partnersuchende mit Psycho-Tricks zum Vertrag und schicken am Ende völlig überzogene Rechnungen von bis zu 7000 Euro.

„Suse, 33/167/65, schulterlanges braunes Haar, grau-grüne Augen, humorvoll, treu und aufgeschlossen, sucht dich zum Kuscheln, Lachen und Lieben — für eine gemeinsame Zukunft." Das Inserat in Ihrer Tageszeitung klingt nach einer netten Person und was, wenn dahinter sogar die gesuchte Traumfrau steckt? Es kommt auf den Versuch an, schließlich kann man nur gewinnen! Also antworten Sie der Dame unter der angegebenen Adresse.

Verlockende Anzeigen
Doch was Sie nicht ahnen: Die Anzeige dient dem Kundenfang, Sie schicken den Brief nicht an Suse, sondern direkt an eine Partnervermittlung. Suse ist eine Erfindung, die Person auf dem eventuell mit abgedruckten Foto heißt nicht Suse und sucht auch keinen Partner. Die Adresse und Telefonnummer in der Anzeige sind nicht privat, sondern gehören zum Partnerinstitut. Ist so etwas überhaupt erlaubt? „Es ist nicht verboten, solche Anzeigen aufzugeben. Es könnte natürlich für die Kunden irreführend sein, das müsste man aber an der einzelnen Anzeige überprüfen", so Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber Yahoo!-Finanzen.

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Vorsicht Hausbesuch!
Deshalb warnt die Verbraucherzentrale: „Derartige Anzeigen haben oft nur den Zweck, einem Vermittlungsinstitut, das sich als solches nicht zu erkennen geben will, weitere zahlungswillige Kunden zuzuführen. Ein vom Institut geschickt geführtes Telefongespräch soll erreichen, Ihnen "Vertreter" ins Haus schicken zu können." Und ist der dann erst einmal in Ihrer Wohnung, könnte es gut sein, dass Sie am Ende einen Vertrag unterschreiben, den Sie gar nicht wollten. Mitarbeiter solcher Institute sind meist bestens geschult, um sie zum Vertrag zu überreden.

In keinem Falle sollten Sie vor dem Besuch des Vertreters irgendetwas unterschreiben, auch wenn man Sie dazu drängt und vorgibt, es könne sonst kein Vertrag mit Ihnen geschlossen werden. Denn unseriöse Partnerinstitute nutzen solche Formulare oft, um das Widerrufrecht vom Vertrag auszuschließen. Haben Sie ausdrücklich nur Informationen verlangt und unterschreiben dann den Vertrag, handelt es sich nämlich um ein Haustürgeschäft, dass Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. „Die Partnervermittlung muss beweisen, dass sie zum Zwecke des Vertragsabschlusses bestellt wurde. Meist lassen sich das die Agenturen vorher unterschreiben. Das lässt sich gut mit Tupperpartys vergleichen. Da weiß man auch, worauf man sich einlässt. Es handelt sich um eine Verkaufsveranstaltung und ist somit kein Haustürgeschäft", erklärt Rechtsexpertin Iwona Husemann.

Adressenvermittlung — jetzt wird's teuer
Wer einen Vertrag unterschrieben hat, hat nicht selten das Nachsehen. Besagte Suse aus der Anzeige habe bereits einen Partner gefunden heißt es dann. Aber die Agentur hat natürlich für Sie noch mehr einsame Herzen im Angebot. Um auch wirklich ein passendes Gegenstück zu finden, werden Sie gebeten, Fragebögen auszufüllen. Die werden dann mit denen anderer Kunden abgeglichen und Sie bekommen eine bestimmte Anzahl Adressen von möglichen Kandidaten.

Auch hier warnt die Verbraucherzentrale: „Für die Leistung "Adressenvermittlung auf Basis ausgewerteter Partnerfragebögen" müssen Sie als Kunde bis zu 7.000 Euro bezahlen. Dabei ist die Verwertbarkeit der Übereinstimmungen in den standardisierten Persönlichkeitsprofilen fragwürdig." Mitunter käme es sogar vor, dass Lockvögel engagiert würden, heißt es weiter. Dabei handele es sich um attraktive Männer und Frauen, deren Aufgabe einzig darin bestehe, ernsthafte Partnersuchende abzuwimmeln.

Um die Vermittlungschancen zu erhöhen, bieten manche Agenturen auch an, ein Video von den Suchenden zu erstellen. Meist ist dies jedoch nicht kostenlos, sondern eine Zusatzleistung, die dann schnell noch einmal bis zu 2000 Euro kostet.

Wer noch nicht bezahlt hat, muss auch nichts zahlen
Die gute Nachricht ist, dass Sie aus Verträgen mit Partnervermittlungen jederzeit aussteigen können. „Es handelt sich dabei um einen Vertrag mit sogenannten höheren Diensten, ebenso wie zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt. Verträge mit höheren Diensten kann man jederzeit kündigen. Kunden sollten zusätzlich die AGBs des Unternehmens überprüfen. Oft steht dort, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann. Aber auch das ist nicht rechtsgültig und vor Gericht angreifbar", sagt Rechtsexpertin Iwona Husemann gegenüber Yahoo!-Finanzen.

Lesen Sie auch: Lockvogelangebote - das sollten Sie wissen

Achten Sie darauf, kein Geld im Voraus zu bezahlen. Denn ist der Vertrag gekündigt, müssen Sie gar nichts mehr bezahlen. „Für echte Ehemaklerverträge sieht §656 BGB vor, dass der Maklerlohn nicht eingeklagt werden kann. Diese Vorschrift gilt auch für Partnervermittlungen", so die Verbraucherzentrale. Von Drohungen solle man sich nicht einschüchtern lassen, heißt es weiter. Wichtig ist es aber, im Falle von Klagen oder Mahnbescheiden die gesetzlichen Widerspruchsfristen einzuhalten.

Fazit: Auf eigene Faust suchen vermeidet eventuelle Probleme mit Verträgen und entsprechend oft eine Menge Ärger. Empfehlenswert sind Chiffre-Dienste, dann müssen Sie weder Adresse noch eine Telefonnummer angeben.