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Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Der Prozesstag endete genauso, wie er gestartet war: mit einer Eskalation. Falks Verteidiger werfen dem zuständigen Richter vor, den Hauptbelastungszeugen mit Samthandschuhen anzufassen.

Der Angeklagte Alexander Falk (M) mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts. Foto: dpa
Der Angeklagte Alexander Falk (M) mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts. Foto: dpa

Der Verhandlungstag war schon fast vorbei, als Alexander Falks Verteidiger Björn Gercke die Anwesenden im Saal II des Landgerichts Frankfurt überraschte und die Situation eskalieren ließ. Er müsse sich mit seinem Mandanten noch einmal für zehn Minuten besprechen, bat er den Vorsitzenden Richter Jörn Immerschmitt zunächst nur um eine kurze Pause. Als dieser dann entgegnete, dass er die Sitzung nun eigentlich beenden wolle, strich Gercke die geplante Besprechung kurzerhand und eröffnete dem Richter, dass er einen Befangenheitsantrag gegen ihn stellen werde.

Der Anlass dafür war wenig spektakulär in dem Prozess gegen den bekannten Verlagserben Falk, der laut Anklage vor gut zehn Jahren einen Mord-Anschlag auf den Frankfurt Anwalt Wolfgang J. beauftragt haben soll. Es ging darum, ob sich Etem E., der Mann, der Falk durch seine Aussagen auf die Anklagebank brachte, in einem Zeugenschutzprogramm befunden habe. Richter Immerschmitt hatte dies als Grund angeführt, als er im Dezember einem Journalisten untersagte, den Zeugen vor dem Gerichtsgebäude zu filmen und ihn aufforderte, das Filmmaterial zu löschen.

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Frank H., der Chefermittler der Frankfurter Mordkommission, der heute während des gesamten Verhandlungstages als Zeuge aussagte, machte hingegen unmissverständlich klar, dass es zwar polizeiliche Schutzmaßnahmen für E. gegeben habe. In einem Zeugenschutzprogramm habe er sich aber zu keiner Zeit befunden.

Für Falks Anwälte war es letztlich offenbar der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, und es wirkte so, als ob sie darauf gewartet haben. Schon in den vergangenen Wochen zeichnete sich ein möglicher Befangenheitsantrag ab. Immer wieder warfen die Anwälte Immerschmitt vor, den Hauptbelastungszeugen Etem E. mit Samthandschuhen anzufassen und seine Aussagen ohne kritische Nachfragen passieren zu lassen.

Siebenmal war E. in den vergangenen Monaten als Zeuge geladen und regelmäßig fanden sich in den Aussagen Widersprüche. An einzelnen Stellen war gar eindeutig, dass er gelogen hatte. Ein Aussagepsychologe hatte seine Aussage kürzlich geradezu zerrissen und festgestellt, dass vieles von dem, was E. angebe, bloße Mutmaßungen und keine Wahrnehmungen seien. Selbst auf klare, eindeutig formulierte Fragen könne er keine klaren Antworten geben.

Der Befangenheitsantrag gegen Immerschmitt ist in dem im August gestarteten Prozess bereits der zweite – der erste war abgelehnt worden.

Verhandlungstag begann bereits mit einer Eskalation

Mit dem neuerlichen Antrag endete der Tag, wie er begann: mit Missstimmung und einer Eskalation. Als die Staatsanwältin Nicole Metcalf gleich zu Beginn des Prozesstages eine Erklärung abgab, war die Aufregung bei Falks Verteidigern groß: „In meinen Augen sollte sich die Staatsanwaltschaft schämen. Ihr Verhalten sucht ihresgleichen, giftete Falks zweiter Verteidiger Daniel Wölky. „Sie kommen ihrer Aufklärungsfunktion nicht nach, sondern schlagen sich auf die Seite des kriminellen Hauptbelastungszeugen“, schimpfte er.

Und Gercke legte nach: Die Staatsanwaltschaft habe kein Recht zu ihrer Erklärung. Im Nachgang eines Verlesens von Urkunden dies kommentieren zu wollen, sei von der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Deswegen handele es sich bei der Erklärung der Staatsanwälte um bloßes „Mimimi“ im luftleeren Raum.

Was war geschehen: Am vergangenen Dienstag waren hunderte Chatprotokolle zwischen dem Hauptbelastungszeugen E. und dem Chefermittler der Polizei vorgelesen worden. Protokolle, die einen ungewöhnlich engen Austausch sowie einen erklärungsbedürftig vertrauten Umgang zwischen Ermittler und Zeuge aufzeigen. In den Augen von Falks Verteidigern legen die Nachrichten dar, dass der Kommissar das Dienstgeheimnis brach und den Zeugen mit Informationen versorgte, die dieser nicht hätte haben dürfen.

Diesen Beweis hätten die Protokolle eben nicht erbracht, fasste die Staatsanwältin zu Beginn ihrer Erklärung zusammen. Sie seien stattdessen haltlose Behauptungen der Verteidiger, um den Zeugen zu diskreditieren.

Der Zeuge, der damit in Augen der Staatsanwälte diskreditiert werden soll, ist Frank H., Chef jener Mordkommission, die den Anschlag auf den Rechtsanwalt Wolfgang J. aufklären soll. Durch einen Schuss ins Bein war der Jurist im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt schwer verletzt worden.

Diesen Schuss soll Falk in Auftrag gegeben haben, was dieser vehement bestreitet. Das mögliche Motiv: J. arbeitete an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk.

Über Stunden berichtete H. heute von den Ermittlungen in dem Fall. Er stellte dar, wie zwar nach Aussagen des Opfers J. schnell Verdachtsmomente gegen Falk aufkamen, lange aber nicht stichhaltig genug waren, um gegen ihn zu ermitteln.

Das änderte sich erst, als sich Etem E. 2017 bei der Polizei meldete. Er gab an, dabei gewesen zu sein, als Falk den Schuss in einem Hamburger Steakhaus in Auftrag gegeben habe. Und legte ein Tonband vor, auf dem zu hören ist, wie Falk sich über den Schuss auf den Anwalt freute. Im September 2018 schließlich wurde Falk verhaftet. Seit knapp einem halben Jahr wird ihm nun der Prozess gemacht.

Zentrale Punkte der Anklage sind seitdem weggebrochen. Das Tonband hat sich als manipuliert herausgestellt. Ein zweiter Hauptbelastungszeuge korrigierte seine Aussage und gab an, sie sei auf Druck von E. entstanden.

Mehr zu der Rolle E.s und seinen Kontakten zu ihm kann und wird möglicherweise noch H. sagen können. Ende Februar oder im März will das Gericht ihn noch einmal hören. Bis dahin dürfte auch darüber entschieden sein, ob der Vorsitzende Richter dann immer noch Jörn Immerschmitt heißt.