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Versammlungsverbote in der Corona-Pandemie auf dem Prüfstand

LEIPZIG (dpa-AFX) -Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (ab 11.30 Uhr) über die Rechtmäßigkeit von Versammlungsverboten in der Corona-Pandemie. Konkret geht es um eine Corona-Schutzverordnung aus Sachsen, die im April 2020 Ansammlungen nur mit vorheriger Genehmigung und einem Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,50 Meter zuließ. Geklagt hat laut Gericht ein Mann, der gegen Grundrechtseinschränkungen vor dem sächsischen Gesundheitsministerium hatte demonstrieren wollen.

In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen die Klage abgewiesen. Dass Versammlungen nur mit Genehmigung zulässig waren, sei kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewesen. Zudem sei es auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, dass Gottesdienste ohne Genehmigung erlaubt waren.

Über die Revision gegen dieses OVG-Urteil muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Ob das Urteil noch im Laufe des Tages gesprochen wird oder ein späterer Verkündungstermin anberaumt wird, war zunächst noch offen.