Sorge um Airlines – Verbraucherministerin rät zu Gutscheinen statt Ticket-Erstattung
Für Corona-bedingte Flugausfälle können Gutscheine ausgegeben werden. Lehnen Reisende diese ab, kann es für betroffene Airlines eng werden, warnt Verbraucherministerin Lambrecht.
Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) setzt darauf, dass Reisende im Fall Corona-bedingter Flugausfälle Gutscheine als Entschädigung akzeptieren. „Wenn alle auf einer Auszahlung bestehen, wird es für manche Airline hart“, sagte Lambrecht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Lamprecht empfiehlt Gutscheine statt Ticket-Erstattung
Hintergrund ist, dass im Fall gecancelter Flüge Fluglinien ausgefallene Reisen binnen sieben Tagen erstatten müssen, wenn die Kunden keine Gutscheine akzeptieren. „Aber ab dem Sommer kann ja in Europa voraussichtlich wieder gereist werden“, sagte Lambrecht. Daher rate ich, die Gutscheine schnellstmöglich zu nutzen.“
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Anders verhält es sich bei Pauschalreisen, die im Zuge des Corona-Lockdowns abgesagt wurden. Das Bundeskabinett hatte kürzlich Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung zur Abmilderung der Corona-Folgen für die Pauschalreisebranche beschlossen. Damit reagierte die Bundesregierung auf Empfehlungen der Europäischen Kommission. Kern der Pläne ist, dass die Gutscheine in vollem Umfang gegen eine mögliche Insolvenz der Reiseunternehmen abgesichert werden sollen.
Gutscheine sind staatlich abgesichert
Lambrecht betonte, der Gutschein sei in diesem Fall „nicht nur ein Stück Papier“. „Selbst wenn der Anbieter in die Pleite rutscht, ist der Gutschein staatlich abgesichert.“ Hiervon profitierten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Pauschalreisebranche.
Reisen in Corona-Zeiten: Das solltet ihr beachten
Die Ministerin unterstrich zugleich, dass Reisende nicht zur Annahme der Gutscheine verpflichtet seien. „Verbraucher müssen die Gutscheine nicht akzeptieren“, sagte die SPD-Politikerin. Andere Länder hätten verpflichtende Gutscheine gewollt – „davon haben wir nach Beratungen mit der EU-Kommission abgesehen“.
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