Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 59 Minute
  • Nikkei 225

    39.858,05
    +117,65 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.790,43
    +75,63 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.907,32
    -3.316,40 (-5,25%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.103,45
    +130,25 (+0,82%)
     
  • S&P 500

    5.149,42
    +32,33 (+0,63%)
     

Online-Betrug: Diese Tricks sind besonders dreist

African Grey Parrot
(Bild: Getty)

Ob Wohnung, Auto oder Haustiere – wer die Kleinanzeigen im Internet danach durchforstet, sollte immer kritisch bleiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor neuen und besonders fiesen Tricks.

Haben Sie ein Vogel? Nein? Aber Vielleicht wollen Sie einen. So wie Familie M. aus Bremen. Die stolperte in einem Kleinanzeigenportal über ein Inserat, in dem ein kostenloser Papagei angeboten wurde. „Graupapageibaby, sehr verschmust, absolut handzahm, nur an seriöse Tierliebhaber abzugeben“, hieß es dort. Dazu ein niedliches Tierfoto.

Familie M. nahm mit dem Anbieter Kontakt auf und tappte damit in die Falle, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Der angebliche Besitzer des Papageis habe angegeben, nach Belgien umgezogen zu sein. Aufgrund der neuen Wohnungssituation könne das Tier nicht mehr gehalten werden.

WERBUNG

Familie M. bekundete Interesse und es folgten etliche Nachfragen des Besitzers, mit denen er sich habe rückversichern wollen, ob das Papageienbaby bei der Familie in gute Hände käme.

Schließlich sei man sich einig gewesen und die Familie habe angeboten, den Vogel persönlich in Belgien abzuholen.

Mit Hinweis auf Einfuhrlizenzen habe der Anbieter jedoch vorgeschlagen, besser ein auf Tiertransporte spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen. Die Kosten für den Transport sollten bei der Übergabe des Tiers in Bremen gezahlt werden – so die Abmachung.

Doch dann habe sich das vermeintliche „Transportunternehmen“ gemeldet. Der Vogel sei nun am Flughafen und damit das Tier auf die Reise gehen könne, müsse das Geld nun doch sofort per Western Union bezahlt werden.

Familie M. zahlte 174 Euro. Doch statt des neuen Haustiers kam eine weitere Zahlungsaufforderung. Für eine angebliche Versicherung seien nochmal 499 Euro fällig. Beim zweiten Mal zahlte die Familie nicht und der Anbieter des Papageis war nicht mehr greifbar.

Tricks mit Western Union und PayPal

Mit immer neuen vertrauenserweckenden Geschichten, wollen Betrüger Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Oft sollen Wohnungssuchende eine Kaution für einen Wohnungsschlüssel überweisen, der angeblich aus dem Ausland verschickt wird. Oder für ein vermeintlich günstiges Auto werden vorab Überführungskosten fällig.

Eins ist jedoch oft gleich: Das Geld soll per Western Union überwiesen werden. Der Vorteil liegt für die Betrüger auf der Hand. „Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein; den gibt es zum Beispiel bei vielen Sparkassen und der Postbank gibt. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, sind schlecht, da die Betrüger aus dem Ausland agieren und für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner einsetzen“, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Ebenso sollten Verbraucher kritisch sein, wenn ein Verkäufer für die Bezahlung seiner Ware auf die PayPal-Option „Geld senden an Freunde und Familie“, warnen die Verbraucherschützer. Denn die bietet im Gegensatz zur herkömmlichen PayPal-Variante keinen Käuferschutz.

Auch als Verkäufer ist Vorsicht geboten

Immer wieder versuchen Betrüger auch an das Geld von Verkäufern zu kommen. Dafür setzen die Kriminellen auf Scheckbetrug. Und so funktioniert die Masche: Die Betrüger zeigen Interesse an einem Kaufgegenstand und schicken als Bezahlung einen Scheck. Der ist dann jedoch auf einen viel höheren Betrag ausgestellt, als der eigentliche Kaufpreis. Der Verkäufer wird dann gebeten, den Scheck einzulösen und die Differenz an den Käufer zurück zu überweisen. Einige Wochen später platzt der Scheck und der Verkäufer ist damit Geld und Ware los.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Die beste Möglichkeit ein Geschäft über ein Kleinanzeigenportal abzuwickeln, ist die persönliche Übergabe (Ware gegen Geld), raten die Verbraucherschützer. Vorabüberweisungen für angebliche Gebühren, Versicherungen und Überführungskosten seien ein absolutes No-Go, ebenso wie Schecks als Zahlungsmittel. Hellhörig sollten Sie auch werden, wenn Bankverbindungen nicht zum Wohnort passen, ein Verkäufer etwa eine Bankverbindung in Spanien angibt.

Und vor allem: Egal, wie plausibel oder mitleiderregend eine Geschichte auch klingen mag – bleiben Sie wachsam!

Lesen Sie auch: Betrug bei Online-Kleinanzeigen erkennen