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Neue Vorschläge verschärfen das Grundrenten-Chaos in der Koalition

Die Große Koalition ringt um Änderungen an der Grundrente. Die Rentenversicherung hat klare Vorstellungen, wie das Gesetz umgebaut werden sollte.

Bei der Grundrente liegen die Bundestagsfraktionen von Union und SPD in vielen Fragen auseinander, doch es gibt eine gemeinsame Einschätzung der Dinge: Das Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird nicht in der vom Kabinett beschlossenen Fassung in Kraft treten. Nach Handelsblatt-Informationen liegen weitreichende Änderungsvorschläge der Deutschen Rentenversicherung vor, die allerdings schon für neuen Streit zwischen den Koalitionären sorgen.

In der SPD und im Arbeitsministerium setzte sich die Erkenntnis durch, dass die bisherigen Grundrentenpläne nur mit erheblichem bürokratischen Aufwand und einer verzögerten Auszahlung umgesetzt werden können. Dort macht man die Union verantwortlich, bei der Kompromissfindung im vergangenen Jahr den Heil-Entwurf verkompliziert zu haben.

Im Lager von CDU und CSU heißt es wiederum, dass sich der Arbeitsminister bei der Aufwertung der Altersbezüge von langjährigen Geringverdienern nicht an das gehalten habe, was im Koalitionsvertrag steht. Das Grundrentenchaos ist laut dieser Lesart die Folge von Heils Grundrentenmodell, das die Sozialdemokraten zu einer Grundsatzfrage des Regierungsbündnisses aufgeblasen hätten.

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Jenseits der Schuldzuweisungen steht fest: Die Rentenversicherung hält das Vorhaben in der derzeitigen Form für Murks. Die im Bereich des Arbeitsministeriums angesiedelte Fachbehörde hat nun eine Reihe von Vorschlägen entwickelt, wie der Verwaltungsaufwand bei der Grundrente im Rahmen gehalten werden kann. Bei der SPD stoßen die Ideen auf Wohlwollen, die Union dagegen sieht ihre Positionen noch stärker verwässert.

Das Papier „Aktuelle Vorschläge der gesetzlichen Rentenversicherung zur Vereinfachung der Umsetzbarkeit der Grundrente“ liegt dem Handelsblatt vor. Rentenexperten von SPD und Union diskutierten die Änderungswünsche erstmals bei einem Treffen am vergangenen Donnerstag. Am Dienstag und Donnerstag kommender Woche wollen Vertreter der Koalitionsfraktionen das Papier mit Experten der Rentenversicherung im Detail durchgehen.

Einkommensprüfung deutlich entschlacken

Die Behörde schlägt vor, die Einkommensprüfung bei der Grundrente deutlich zu entschlacken. Laut Heils Gesetz sollen langjährige Geringverdiener im Alter nur dann einen Anspruch auf den vollen Grundrentenzuschlag haben, wenn ihr monatliches Einkommen unter 1250 Euro liegt. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 1950 Euro.

Diese Konstruktion ist das Ergebnis des Koalitionskompromisses: Die SPD wollte ursprünglich, dass die Einkommenssituation überhaupt keine Rolle spielt. Die Union verlangte dagegen eine Bedürftigkeitsprüfung wie bei der Sozialhilfe, bei der nicht nur die Einkünfte, sondern die gesamten Vermögensverhältnisse berücksichtigt werden. Man traf sich irgendwo in der Mitte, wobei im Koalitionsvertrag ausdrücklich von einer Bedürftigkeitsprüfung die Rede ist.

Die Pläne der Rentenversicherung würden die Position von CDU und CSU weiter untergraben. So sollen Kapitaleinkünfte nicht mehr angerechnet werden. Die Begründung: Ohnehin würden nur wenige potenzielle Grundrentenbezieher Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags erzielen.

Der Blick auf das Partnereinkommen soll demnach ebenfalls entfallen. Hintergrund ist: Das Finanzamt kann nur bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften das Haushaltseinkommen ermitteln, nicht aber bei anderen zusammenlebenden Paaren. „Im Übrigen ist es der Rentenversicherung fremd, Partnereinkommen zu berücksichtigen“, steht in dem Papier. Hinterbliebenenrenten, die sich an den Altersbezügen eines verstorbenen Partners orientieren, sollen ebenfalls nicht einbezogen werden.

Statt eines jährlichen Einkommens-Checks schwebt der Rentenversicherung nur eine Prüfung alle zwei oder vier Jahre vor: „Grundsätzlich kann bei Bezug einer Rente nach langjähriger Versicherung von einem eher konstanten Einkommen ausgegangen werden“, heißt es. „Der Verzicht auf die jährliche Prüfung würde nicht nur bei den Rentenversicherungsträgern, sondern auch bei den Betroffenen zu erheblichen Einsparungen führen.“

Automatisierter Datenaustausch

Heils Gesetz sieht vor, Finanzämter und Rentenversicherung über einen automatisierten Datenaustausch zu vernetzen. Auskünfte zu ausländischen Einkommen müsste die Rentenversicherung aber selbst prüfen.

Die Behörde will auch diese Aufgabe an die Finanzverwaltung abgeben und hat erstaunlich konkrete Vorstellungen: Das Finanzamt Neubrandenburg solle bei Einkommen von Berechtigten oder Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland einspringen. „Dort ist die Expertise zum Steuerrecht vorhanden.“

Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Papier der Rentenversicherung: Zu „internen Vorgängen“ nehme man nicht Stellung. Allerdings sei das Ministerium „seit einiger Zeit schon intensiv mit der Rentenversicherung im Gespräch, um die Arbeiten zur Umsetzung der Grundrente zu begleiten und zu unterstützen“.

In der Unionsfraktion stoßen die Vorschläge der Rentenversicherung auf Kritik. Dort heißt es: Einige Punkte wie die Ausblendung von Partnereinkommen seien schlicht nicht mit dem Kompromiss vereinbar, den die Koalition im vergangenen Herbst mühsam ausgehandelt habe.

In der vom Kabinett verabschiedeten Version soll die Grundrente rund 1,3 Millionen Senioren mit niedrigen Renten besserstellen, die mindestens 33 Jahre Beitragszeit für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege von Angehörigen vorweisen können. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. An eine fristgerechte Auszahlung glaubt aber selbst das Arbeitsministerium nicht mehr.

Die Einschätzung aus dem Ministerium lautet: Bei „positiven Rahmenbedingungen“, also einer schnellen Gesetzgebung und ohne größere Auswirkungen der Coronakrise auf die Arbeit der Verwaltung, könnte mit der Auszahlung für neue Rentner frühestens ab Ende Juli 2021 begonnen werden. Rückwirkend zum 1. Januar.

Komplizierter ist es bei den knapp 26 Millionen Bestandsrenten: Jede einzelne Erwerbsbiografie muss nach anrechenbaren Grundrentenzeiten durchforstet werden. „Der Bestand – beginnend von den ältesten Jahrgängen an – wird sukzessive abgearbeitet, wahrscheinlich wird dafür insgesamt bis Ende 2022 gebraucht“, steht in einem kürzlich bekannt gewordenen Vermerk.

Die Rentenversicherung fordert Rechtssicherheit für die zu erwartenden Verzögerungen. „Um für den Zeitraum der sukzessiven Abarbeitung zusätzliche Arbeiten durch Untätigkeitsklagen und Überprüfungsbegehren zu vermeiden, sollte für die Bestandsfälle klargestellt werden, dass ein Antrag auf eine Prüfung der Neuberechnung der Rente erst nach dem 31.12.2022 gestellt werden kann“, steht in dem Papier.

Kosten im Einführungsjahr auf 1,4 Milliarden Euro geschätzt

Das Arbeitsministerium schätzt die Kosten für die Grundrente im Einführungsjahr auf 1,4 Milliarden Euro. Den überwiegenden Teil soll Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung finanzieren, 400 Millionen Euro will Heil durch Umschichtungen in seinem Etat zusammenkratzen. Beitragsgelder aus der Rentenkasse sollen ausdrücklich nicht fließen.

Die Koalition hatte vereinbart, den Ausgabeposten im Bundeshaushalt durch eine neue Steuer auf Finanzgeschäfte gegenzufinanzieren, die auf Ebene der EU kommen soll. Die Zweifel in der Bundestagsfraktion von CDU und CSU sind aber groß, dass Scholz eine europäische Lösung für eine Finanztransaktionssteuer gelingt.

Außerdem verlangen Unionsabgeordnete, dass Heil vor einer Verabschiedung im Bundestag darlegen müsse, woher die 400 Millionen Euro aus seinem Haus kommen sollen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales verfügt über den größten Einzeletat des Bundes, allerdings sind viele Mittel gesetzlich gebunden.

Nur an wenigen Stellen sei Geld zu holen, etwa bei Programmen, die Langzeitarbeitslosen helfen sollen, im Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Ein CDU-Politiker sagt: Wenn Heil die Hilfen für Langzeitarbeitslose kürzen wolle, um die Grundrente zu finanzieren, dann müsse er das auch ehrlich sagen.

Die Sozialdemokraten sind genervt vom Verhalten der Unionskollegen im Bundestag, das sie als Blockade eines ungeliebten Gesetzentwurfs empfinden. Auf die Frage, ob Heil seine Haushaltsmittel für die Grundrente schon jetzt klar benennen müsse, sagte ein SPD-Abgeordneter: „Das wird nicht passieren.“

Am Montag findet im zuständigen Bundestagsausschuss eine öffentliche Anhörung zur Grundrente statt, dann könnte sich der Koalitionskonflikt offen entladen. Die Sozialdemokraten wollen das Gesetz unbedingt vor der Sommerpause verabschieden: Spätestens Mitte Juni müsse der Bundestagsbeschluss stehen, da auch noch der Bundesrat einzubinden sei.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte dagegen gesagt, dass die Grundrente nicht verabschiedet werde, solange die offenen Fragen zu Finanzierung und Umsetzung nicht geklärt seien. Aus den Regierungsfraktionen ist zu hören, das Streitthema werde wohl wie im vergangenen Jahr wieder beim Koalitionsausschuss landen. Dann müsste Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Farbe bekennen, die sich in der neuen Runde des Grundrentenstreits noch zurückhält.