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Wie der Milliardenkonzern hinter Vespa ein E-Roller-Startup verklagte – und verlor

Die Kumpan-Gründer vor einem ihrer E-Roller-Modelle: Daniel Tykesson, Patrik Tykesson und Philipp Tykesson (von links). - Copyright: Kumpan Electric
Die Kumpan-Gründer vor einem ihrer E-Roller-Modelle: Daniel Tykesson, Patrik Tykesson und Philipp Tykesson (von links). - Copyright: Kumpan Electric

An den wohl schlimmsten Tag der Firmenhistorie seines E-Roller-Startups Kumpan erinnert sich Mitgründer Daniel Tykesson noch genau. Im November 2018 war das, kurz vor Beginn der EICMA in Mailand, der wichtigsten Branchenmesse für motorisierte Zweiräder. Dort wollte das Unternehmen aus Remagen in Rheinland-Pfalz eigentlich sein neues Modell 1954Ri S präsentieren. Ein Geschoss: 100 Stundenkilometer schnell und trotz Elektroantrieb mit genug Reichweite für bis zu 120 Kilometer.

„Wir haben uns damals ganz bewusst für einen Stand direkt gegenüber von Piaggio entschieden, dem berühmten Hersteller der Vespa“, erzählt Tykesson im Gespräch mit Gründerszene. Die italienische Kultmarke habe auf der Messe die Vespa Elettrica zeigen wollen, das erste rein elektrische Roller-Modell in der mehr als siebzigjährigen Geschichte von Piaggio. Alles sei vorbereitet gewesen, so Tykesson. „Unser Modell war der E-Vespa technisch klar überlegen. Wir freuten uns auf erstaunte Blicke.“

Doch daraus wurde nichts. Noch bevor die Messe offiziell begann, hatte der Vespa-Konzern schon dafür gesorgt, dass die italienische Polizei die E-Roller von Kumpan beschlagnahmte. Statt großer Show blieb dem Startup nur ein verwaister Messestand. Für Tykesson und seine Mitarbeiter vor Ort ein Schock. Schlimmer noch: Piaggio warf Kumpan vor, mit dem 1954Ri S das Design der Vespa Elettrica kopiert zu haben. Der Milliardenkonzern reichte Strafanzeige gegen das 2010 gegründete Jungunternehmen ein.

„Das geht sicher in die Millionen“

Mit den Folgen hatte Kumpan bis vergangene Woche zu kämpfen. So lange nämlich schwelte der Rechtsstreit mit Piaggio. Nun wies die Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag der Italiener auch in zweiter Instanz zurück.

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Wie schon beim ersten Urteil im Jahr 2020 berief sich das Amt darauf, dass die Gestaltungsfreiheit beim Design eines Motorrollers insgesamt beschränkt sei. Die Fahrzeuge müssten eben zwei Räder aufweisen, eine Sitzbank, Lenker, Schutzschild und eine Abdeckung für den Motor. Aus Sicht der Beamten verfügte das Modell 1954Ri S von Kumpan über genügend andere Unterscheidungsmerkmale. Zum Beispiel den größeren, ovalförmigen Bildschirm, während der vom Vespa-Modell einem Trapez ähnelt. Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, hätte nicht nur Kumpan Probleme bekommen. In der Branche hätten es künftig wohl auch andere Startups schwer gehabt, Fahrzeuge im Retro-Design zu entwickeln.

Mitgründer Daniel Tykesson zeigt sich im Gespräch mit Gründerszene erleichtert über die Entscheidung des EUIPO. „Der jahrelange Rechtsstreit hat enorme Ressourcen gebunden und verhindert, dass wir unser Modell in Italien verkaufen können, dem wichtigsten Markt für Roller in Europa.“ Auch betriebswirtschaftlich sei das herausfordernd gewesen. Zwar möchte Tykesson wegen einer möglichen Schadensersatzklage gegen Piaggio nicht ins Detail gehen. „Allein die Anwalts- und Verfahrenskosten belaufen sich in solchen Fällen aber schnell auf sechsstellige Beträge“, erklärt Tykesson. Und weiter: „Rechnet man entgangene Umsätze hinzu, geht das sicher in die Millionen.“

In Gesprächen mit Investoren sei der Rechtsstreit mit dem Vespa-Hersteller ebenfalls oft Thema gewesen: „Manche fanden es nicht gut, andere sahen darin eher einen Ritterschlag für unser Produkt.“, so Tykesson. Ein wichtiges Funding verhindert habe der Streit allerdings nicht. Seit 2018 sammelte Kumpan in zwei Finanzierungsrunden knapp zehn Millionen Euro ein. Fördermittel hinzugerechnet, belaufen sich die Gesamtinvestitionen seit Gründung auf knapp 20 Millionen Euro.

Fertigung größtenteils in Deutschland

Inzwischen bietet Kumpan vier elektrische Roller-Modelle in verschiedenen Leistungsstufen an. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Homepage. Preislich bewegen sich die Roller zwischen 4500 und 7000 Euro. Kumpan wirbt damit, anders als andere E-Roller-Hersteller größtenteils in Deutschland zu fertigen.

Mitgründer Daniel Tykesson spricht von mehreren Tausend Fahrzeugen im Jahr, die das Unternehmen am Standort Remagen produzieren könne: „Aktuell verfügen wir über Kapazitäten für 10.000 Exemplare im Ein-Schicht-Betrieb“, so Tykesson. Zu Umsatzzahlen äußert sich der Finanzchef allerdings auch auf Nachfrage nicht. Nur so viel: Sie lägen im Millionenbereich. Laut Daten im Bundesanzeiger erzielte Kumpan im Geschäftsjahr 2020 einen Gewinn von rund 527.000 Euro. 2019 stand ein Verlust von knapp 2,2 Millionen Euro zu Buche.

Tykesson zufolge habe das Unternehmen seitdem aber schon mehr als einmal die Gewinnschwelle überschritten. Die Profitabilität habe bislang nicht im Fokus gestanden. Stattdessen habe Kumpan in den vergangenen Jahren vor allem auf Wachstum gesetzt, sei neben der DACH-Region unter anderem nach Belgien, Griechenland, Kanada, Spanien sowie in die Schweiz und USA expandiert.

Kumpan will bald in Italien starten

Und bald könnte mit mehrjähriger Verspätung auch Italien dazugekommen, dem wichtigsten und größten Markt für Motorroller in Europa. 2021 wurden dort nach Zahlen des Branchenmagazins Motorrad insgesamt 290.000 motorisierte Zweiräder neu zugelassen – 21 Prozent mehr als Vorjahr.

Kumpan-Mitgründer Daniel Tykesson hofft von der steigenden Nachfrage zu profitieren. „Wir werden den Start in Italien vorbereiten, sobald wir endgültige Rechtssicherheit haben“, kündigt der Gründer an. Das könne in spätestens acht Wochen der Fall sein. Solange noch kann der Vespa-Hersteller Piaggio erneut Einspruch gegen das Urteil des EUIPO einlegen. Der Streit um das Fahrzeugdesign würde dann in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Ob Piaggio das beabsichtigt, ist noch nicht bekannt. Auf eine entsprechende Anfrage von Gründerszene reagierte das Unternehmen bislang nicht.