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Kauder warnt vor Scheitern des Facebook-Gesetzes

Die Bundesregierung steht mit ihrem Gesetz gegen Hass im Internet unter erheblichem Zeitdruck. Unions-Fraktionschef Kauder macht dafür Justizminister Maas verantwortlich. Das Vorhaben findet er aber dennoch richtig.

Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat vor den Folgen gewarnt, sollte das Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Hass im Internet nicht in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. „Wenn das Gesetzgebungsvorhaben scheitert, wird eine Regulierung auch in Zukunft nicht leichter“, sagte Kauder im Interview mit der „Welt am Sonntag“. Vielleicht müsse die EU dann handeln, aber auch die werde sich sehr schwertun. „Das Internet würde dann mehr und mehr zu einem rechtsfreien Raum.“

Man könne eine solche Entwicklung im Sinne der Meinungsfreiheit zwar begrüßen. „Aber unser Grundgesetz sagt auch, dass die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos ist, sondern die allgemeinen Gesetze im Sinne dieses Grundrechts zu beachten sind“, betonte Kauder. Dazu gehöre auch der Schutz vor Hass und Beleidigungen aller Art. „Und wenn die Politik, ob nun national, europäisch oder international, nicht handelt, wird die Entrechtlichung im digitalen Raum auch auf andere Lebensbereiche ausstrahlen.“

Am Montag findet im Bundestag eine Anhörung zu dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) statt. Es gilt schon jetzt als das wohl umstrittenste Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Manche Kritiker sehen mit dem Vorhaben auch die politische Zukunft Justizminister Maas auf dem Spiel.

Gegen den Entwurf, der von sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter verlangt, offenkundig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, in komplizierteren Fällen in sieben Tagen, gibt es Widerstand unter anderem von Facebook, von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Maas will die Verbindlichkeit der Sieben-Tages-Frist nach Angaben seines Ressorts noch prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro - nicht im Einzelfall, sondern bei systematischem Versagen der sozialen Netzwerke.

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Dass Maas mit seinem Gesetz unter erheblichem Zeitdruck steht, hat er nach Meinung von Kritikern selbst verschuldet. Eigentlich wäre Mitte Februar der letzte Termin gewesen, zu dem die Bundesregierung – unter Wahrung aller Fristen – ganz regulär noch Gesetze auf den Weg bringen kann. Diesen hat Maas aber verstreichen lassen. Sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde erst Anfang April vom Bundeskabinett gebilligt. Scheitert die Verabschiedung des Gesetzes noch, wäre die beabsichtigte Regulierung von Facebook & Co. de facto vom Tisch – und die nächste Regierung müsste einen neuen Anlauf nehmen.


„Sozialen Medien dürfen nicht zu einem rechtlosen Bereich werden“

Er hätte sich mehr Beratungszeit gewünscht, sagt Kauder zum engen Zeitplan. Der Gesetzentwurf sei aber „sehr spät“ gekommen, „und das war ein großer Fehler“. Gleichwohl ist Kauder der Überzeugung, dass die Richtung des Gesetzes stimme. „Es geht um die Verpflichtung, ein Beschwerdemanagement einzurichten, nicht mehr und nicht weniger“, sagte er. Gleichwohl könnten hier noch „Klarstellungen“ der Gesetzesvorlage im Gesetzgebungsverfahren erfolgen, um die Kritiker zu beruhigen. „Wir haben ja auch vorgeschlagen, dass dieses Beschwerdemanagement ausgelagert werden könnte – im Sinne einer freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes“, erläuterte der Unions-Fraktionschef.

Kauder kündigte an, nach der am Montag anstehenden Sachverständigenanhörung noch etwaige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen. Man werde die Urteile der Experten „auswerten und anschließend in der Regierungskoalition beraten, ob noch Änderungen notwendig sind und ob die Zeit dafür reicht“, sagte er. Die Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß sei, entscheide letztlich ohnehin das Bundesverfassungsgericht.

Unabhängig einer möglichen Befassung des Verfassungsgerichts mit dem Gesetz müsse man ohnehin sehen, „dass der Gesetzgeber in der Regulierung des Internets nie eine für alle Zeit abschließende Regelung treffen wird“. Dazu entwickle sich der Bereich zu schnell. „Und hier setzt meine eigentliche Sorge an“, sagte Kauder. „Das Internet und speziell die sozialen Medien dürfen nicht zu einem Bereich werden, in dem das Recht keine Geltung mehr hat.“ Die Entwicklung sei aber in vollem Gange. „Die Innovationen sind oft so schnell“, so Kauder, „dass die Nationalstaaten und schon gar nicht die EU nachkommen, vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“ International laufe gar nichts.

Die großen Player sei zudem „glänzend aufgestellte globale Konzerne, die sich dann noch Regulierungsversuchen erfolgreich versuchen zu entziehen“, gab der CDU-Mann zu bedenken. Das Ganze erinnere ihn an die Bankenwelt vor der Finanzkrise 2008. „Schon heute glauben deshalb viele Bürger, es sei online erlaubt, was im realen Leben verboten ist. Und so verhalten sich leider viele auch im Netz“, sagte Kauder.

KONTEXT

Was man zu Hasskommentaren wissen sollte

Was ist "Hate Speech"?

Eine feste Definition des Begriffs "Hate Speech" gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.

Quelle: Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerium

Wer definiert, welche Äußerungen rechtswidrige "Hate Speech" sind?

Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald sie ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.

Welche Themen werden betrachtet?

Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.

Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit?

In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.

Wie unterscheidet sich das Löschen von rechtswidriger "Hate Speech" von der Strafverfolgung?

Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.

In welchem Verhältnis steht das Vorgehen der Task Force zum normalen Rechtsweg?

Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

KONTEXT

Wie erkennt man Fake News?

Tipp 1: Absender checken

Der erste Blick sollte immer dem Absender einer Nachricht gelten: Wer steckt hinter einem Posting? Handelt es sich um einen anonymen Autor oder eine seriöse (Nachrichten-) Seite? Was wird sonst auf der Seite gepostet: Wird regelmäßig gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Religionen gehetzt? Hilfreich ist oft auch, das Impressum einer Fanpage anzuklicken. Wenn es keines gibt oder nur die Adresse eines Postfaches angegeben wurde, ist dem meistens nicht zu trauen, schreibt der Verein Mimikama.

Mimikama

Tipp 2: Inhaltlicher Check

Auch der inhaltliche Gegencheck bringt oft interessante Ergebnisse: Bei Google News kann schnell geprüft werden, ob ein Sachverhalt von mehreren Seiten aufgegriffen oder lediglich von einer Stelle vermeldet wurde.

Tipp 3: Bilder-Check

Ebenfalls bei Google können Nutzer checken, ob ein Bild wirklich zu einer bestimmten Geschichte gehört oder aus dem Kontext gerissen wurde: Mit Googles Bilder-Rückwärtssuche kann jeder leicht herausfinden, ob ein Foto eine reale Situation zeigt.

Tipp 4: mimikama-Suchmaschine nutzen

Der österreichische Vereine mimikama checkt seit Jahren Falschmeldungen, die sich im Netz verbreiten - und hat inzwischen eine eigene Suchmaschine. Unter http://hoaxsearch.com/ kann man mit normalen Suchbegriffen nach Falschmeldungen fahnden - natürlich unter der Voraussetzung, dass ein bestimmtes Thema bereits bei mimikama behandelt wurde.

Der österreichische Vereine mimikama

http://hoaxsearch.com/