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Karlsruhe will nun Anfang Mai zur Parteienfinanzierung verhandeln

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht unternimmt einen neuen Anlauf zur Verhandlung der beiden Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Nun soll am 4. und 5. Mai in einer Halle der Messe Karlsruhe verhandelt werden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der für die Verfahren zuständige Zweite Senat hatte ursprünglich schon einmal einen Termin für Ende Januar angesetzt. Dieser musste aber wegen der Corona-Pandemie wieder aufgehoben und zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich rund 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung.

Die Opposition übte quer durch alle Fraktionen heftige Kritik, zog aber nicht geschlossen nach Karlsruhe. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag zusammen. Die AfD allein hat dafür nicht genügend Abgeordnete. Sie strengte parallel eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an.

Beide Verfahren werden gemeinsam verhandelt. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet. (Az. 2 BvF 2/18 u.a.)