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IFRS

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Regeln für die Rechnungslegung und Bilanzierung in Unternehmen. Die IFRS sind international nicht bindend, allerdings haben zahlreiche Länder die IFRS-Regeln in nationales Recht übernommen. In den EU-Mitgliedsstaaten inklusive Deutschland müssen alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem regulierten Markt zugelassen sind, die Rechnungslegung nach IFRS vornehmen. Dies trifft auf alle Unternehmen zu, deren Aktien außerhalb des Freiverkehrs an einer Börse gelistet sind. Durch die Anwendung der einheitlichen Standards nach IFRS sollen die Bilanzen von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern vergleichbar werden.

Die IFRS umfassen neben den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften im engeren Sinne auch ältere Standards, die als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet wurden. Häufig wird deshalb auch die Abkürzung IAS/IFRS verwendet.

Die IFRS werden in Form einzelner Standards vom International Accounting Standards Board (IASB) in englischer Sprache veröffentlicht. In der EU ist allerdings nicht die englische Originalfassung verbindlich, sondern die Übersetzung in die jeweilige Amtssprache eines EU-Landes.

Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften sind stärker als die Vorschriften nach HGB darauf ausgerichtet, den Anteilseignern ein zuverlässiges Bild von der Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei den HGB-Regeln stehen hingegen Kapitalerhalt und Gläubigerschutz im Vordergrund. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass das HGB allgemeine Regeln enthält, die eingehalten werden müssen. In den IFRS werden hingegen zahlreiche Einzelfälle explizit geregelt. Die Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS sind deshalb deutlich umfangreicher als die entsprechenden Regelungen des HGB.