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Auch im Homeoffice gilt die DGSVO

Zum Themendienst-Bericht vom 14. September 2020: Auch im Homeoffice müssen Daten geschützt werden. Bestimmte Unterlagen müssen daher geschreddert werden. In den Papiermüll dürfen sie nicht.
Zum Themendienst-Bericht vom 14. September 2020: Auch im Homeoffice müssen Daten geschützt werden. Bestimmte Unterlagen müssen daher geschreddert werden. In den Papiermüll dürfen sie nicht.

Im Schlafanzug in die Videokonferenz? Nicht sehr seriös, aber auch nicht verboten. Wer allerdings mit Akten schludert und Datenschutz im Homeoffice nicht einhält, kann Probleme bekommen.

Hamburg (dpa/tmn) - Mit der Personalakte auf das Sofa? Eher keine gute Idee. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz schreiben vor, dass Mitarbeiter auch zuhause dieselben Datenschutzniveaus einhalten müssen, die sonst im Betrieb gelten. Darauf weist der TÜV Nord hin.

Das heißt zum Beispiel: Notizen oder Dokumente mit personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen gehören nicht in den Papiermüll. Sie müssen ordnungsgemäß vernichtet werden. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht einen Aktenschredder zu stellen, so Rechtsanwalt Tim Günther vom TÜV Nord.

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Günther rät weiter, Unterlagen sichtgeschützt in einem eigenen, bestenfalls abschließbaren Arbeitszimmer aufzubewahren. USB-Sticks und andere Datenträger sollten verschlüsselt werden. In den Pausen sollten Mitarbeiter den Laptop sperren.

Kommt es zu einem Verstoß gegen den Datenschutz, haftet gegenüber Externen zunächst der Arbeitgeber. Haben Mitarbeiter sich allerdings fahrlässig verhalten oder sogar vorsätzlich Daten weitergegeben, dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung folgen.