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Gericht erklärt VW-Kaufvertrag für nichtig – Händler muss Diesel-Auto zurücknehmen

Neue Urteile machen Diesel-Besitzern Hoffnung auf Rücknahme. Sogar für diejenigen, die ihr Auto vor 2016 gekauft haben, steigt nun die Chance.

Mit drei sensationellen Urteilen stärkt das Landgericht Augsburg die Rechte von Verbrauchern, die ein Dieselfahrzeug mit manipulierter Abgasvorrichtung aus dem VW-Konzern besitzen. Sogar für diejenigen, die ihr Auto vor 2016 gekauft haben, und bei denen Volkswagen bislang mit Verjährung argumentierte, steigt nun die Chance auf eine Rücknahme des Autos sowie auf Schadensersatz.

Das Landgericht Augsburg hat als erstes deutsches Gericht im sogenannten Abgasskandal einen Kaufvertrag zwischen dem Besitzer eines VW Passat und einem VW-Vertragshändler für nichtig erklärt (Az. 82 O 4497/16). Nach Überzeugung der Augsburger Richter verfügte der VW Passat zum Kaufzeitpunkt nicht über eine gültige sogenannte Übereinstimmungserklärung, die jedes in der EU verkaufte Fahrzeug gemäß der europäischen Fahrzeuggenehmigungsverordnung 2007/46/EG vorweisen muss.

„Gültig ist diese nur dann, wenn das Fahrzeug, für das die ausgestellt ist, tatsächlich dem genehmigten Typ entspricht. Das ist vorliegend jedoch nicht der Fall“, heißt es in der Urteilsbegründung. Weil VW den Behörden ein Fahrzeug vorgeführt hat, das Abgase in einem bestimmten Umfang in den Motor zurückführt, tatsächlich jedoch Fahrzeuge ausgeliefert hat, die eine geringere Abgasrückführung durchführen, stimmen die Fahrzeuge in diesem Punkt gerade nicht miteinander überein. Durch gezielten Einsatz von Software wurden die Fahrzeuge im Test anders als im Alltag eingestellt.

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, obwohl dessen Gewährleistungsansprüche bereits verjährt waren, weil er seinen Passat schon im August 2012 gekauft hatte. Die Gewährleistung beträgt bei Neuwagen zwei, bei Gebrauchtwagen ein Jahr. Doch dies spiele in diesem Fall keine Rolle, so das Gericht. Stattdessen greift die dreijährige Frist ab dem Zeitpunkt, ab dem der Autobesitzer weiß, dass er ein manipuliertes Fahrzeug besitzt. VW hat die meisten Geschädigten erst im Februar 2016 erstmals angeschrieben. „Erst dann hatten diese sichere Kenntnis davon, dass ihr Fahrzeug betroffen ist“ erklärt Kläger-Anwalt Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. „Dann verjähren die Ansprüche erst zum Jahresende drei Jahre später. Das ist Ende 2019“, so seine Einschätzung.

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Weil der Kaufvertrag nichtig ist, muss der Händler das Fahrzeug zurücknehmen und die Kaufsumme – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – erstatten. Das ist für den Verbraucher deutlich lukrativer, als sein Auto regulär am Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen, wo Diesel im Zuge des Skandals und drohender Fahrverbote zuletzt stark an Wert verloren haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stoll Kläger-Anwalt Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer spricht gleichwohl bereits von einem „Sensationsurteil, welches sich richtigerweise auf EU-Recht stützt. Die Fahrzeuge hätten nie verkauft werden dürfen. Damit sind alle Kaufverträge nichtig“, meint Stoll. Das LG Augsburg bestätigte seine Auffassung jüngst in zwei weiteren Urteilen (82 O 435/17 und 82 O 1099/17).

Auch Johannes von Rüden von der Berliner Kanzlei Werdermann von Rüden erkennt eine Signalwirkung. Andere Gerichte „werden jetzt auch vertieft zu prüfen haben, inwieweit die Grundsätze aus dem Augsburger Urteil anwendbar sind“, ist er überzeugt.