Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 8 Minuten
  • DAX

    18.753,75
    +67,15 (+0,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.076,78
    +22,37 (+0,44%)
     
  • Dow Jones 30

    39.387,76
    +331,36 (+0,85%)
     
  • Gold

    2.376,70
    +36,40 (+1,56%)
     
  • EUR/USD

    1,0782
    -0,0002 (-0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.745,78
    +1.700,10 (+2,98%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.358,58
    +0,57 (+0,04%)
     
  • Öl (Brent)

    79,88
    +0,62 (+0,78%)
     
  • MDAX

    26.838,58
    +129,68 (+0,49%)
     
  • TecDAX

    3.396,85
    +12,55 (+0,37%)
     
  • SDAX

    14.838,74
    +56,91 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.413,19
    +31,84 (+0,38%)
     
  • CAC 40

    8.226,92
    +39,27 (+0,48%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.346,26
    +43,46 (+0,27%)
     

Gendern landet vor Gericht: Audi-Mitarbeiter fühlt sich diskriminiert

Die Audi-Konzernzentrale in Ingolstadt.
Die Audi-Konzernzentrale in Ingolstadt.

Geschlechtergerechte Sprache soll alle Menschen in der Sprache gleichermaßen sichtbar und hörbar machen und somit zugleich Frauen, Männer und Personen des dritten Geschlechts (Diverse) ansprechen. Inzwischen haben auch viele Unternehmen für das Gendern Umgangsformen und Richtlinien festgelegt. So hat auch Audi einen "Leitfaden für gendersensible Sprache" erarbeitet, der im Unternehmen verfolgt wird.

Gegen Audi und diesen Leitfaden wurde nun jedoch eine Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht. Der Kläger ist ein männlicher Audi-Mitarbeiter, der dem Konzern durch den Leitfaden Diskriminierung gegen die männliche Wortendung vorwirft und sich daher persönlich diskriminiert fühlt, wie „FOCUS Online“ berichtet.

Der Anwalt des Mitarbeiters, Burkhard Benecken, spricht ebenfalls von verschobenen Ungerechtigkeiten und Diskriminierung, die durch den Gender Gap geschaffen werden. In der Anklageschrift wird der Gender Gap für „das Weglassen spezifischer männlicher Endungen und Wortstämme“ kritisiert. Durch die von Audi vorgegebene sprachliche Form mit Gender Gap (beispielsweise „Mitarbeiter_in“) fühle sich der Kläger so, als könne er nicht mehr frei wählen, wie er angesprochen werden möchte.

WERBUNG

Benecken weiß, dass er mit dieser Klage Neuland betritt, denn bisher habe die Justiz noch keine Entscheidungen hinsichtlich gendergerechter Sprache getroffen. Das Datum des Gerichtstermins steht noch aus.

it