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Tunesien, Marokko, Algerien – Berichte über Folter in „sicheren Herkunftsländern“

Hicham Arroud kann sich über den erneuten Vorstoß der Bundesregierung nur wundern. „Ich kann nicht verstehen, warum Deutschland Marokko als sicher bewerten will“, sagte der Menschenrechtsaktivist aus Rabat. „Hier wird noch nicht einmal das Minimum der Bürgerrechte eingehalten, Marokko entwickelt sich immer mehr zum Polizeistaat.“

Dabei gilt sein Land als einer der wenigen stabilen Staaten in Nordafrika. Die Bundesregierung hat diese Woche einen neuen Anlauf genommen, um Marokko ebenso wie Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsländer einzustufen. In der vergangenen Legislaturperiode war dasselbe Vorhaben am Veto der Grünen im Bundesrat gescheitert. Neu dazugekommen ist nun Georgien, das ebenfalls als sicher klassifiziert werden soll.

Hinter dem Plan steht der Versuch, bei der Lösung des Migrationsproblems zumindest kleine Erfolge zu erzielen. Migranten können schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden, wenn die als sicher gilt. Asylanträge aus diesen Ländern haben kaum eine Chance.

Doch es sieht so aus, als wollten die Grünen das Vorhaben im Bundesrat erneut stoppen. In Tunesien, Algerien und Marokko gebe es „Folter, institutionelle Diskriminierung von Schwulen und Lesben und Unterdrückung von Minderheiten wie in der Westsahara“, sagte der grüne Außenpolitiker Jürgen Trittin am Donnerstag. Menschenrechtler sowie Experten vor Ort bestätigen das.

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Polizei verhaftet willkürlich Demonstranten

Der marokkanische Aktivist Arroud berichtet, Marokko verstoße seit den Protesten vom Sommer vergangenen Jahres deutlich stärker gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit. 2017 hatten Bewohner der vernachlässigten Gebirgsregion Rif für mehr soziale Gerechtigkeit und eine bessere Gesundheitsversorgung demonstriert und eine landesweite Protestwelle ausgelöst. „Der Druck auf Aktivisten ist seitdem gestiegen, die Polizei verhaftet willkürlich Demonstranten, statt den Dialog zu suchen“, klagt Arroud.

Der Anführer der Rif-Proteste wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, weitere Teilnehmer der friedlichen Demonstrationen zu mehrjährigen Gefängnisstrafen. „Die hohen Gefängnisstrafen gegen die Aktivisten sind unverhältnismäßig und durch unfaire Gerichtsverfahren zustande gekommen“, sagt Ilyas Saliba, Nordafrika-Experte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Er weist zudem darauf hin, dass in Marokko gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter Strafe stehen und 2017 deshalb zwei Personen zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Amnesty lehnt die Klassifizierung „sichere Herkunftsstaaten“ per se ab. „Das birgt die Gefahr, dass Asylanträge pauschal als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden und das individuelle Schutzbedürfnis der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt wird“, so Saliba.

Seine Organisation hat 2017 in allen drei Maghreb-Ländern Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. In Algerien seien mehr als 280 Mitglieder der muslimischen Religionsgemeinschaft „Ahmadiyya“ strafrechtlich verfolgt und zum Teil verhaftet worden, weil sie angeblich den Islam verunglimpfen. „Das ist ein offensichtlicher Verstoß gegen die Religionsfreiheit und damit relevant für Asylentscheide“, so Saliba.

Auch Tunesien gilt als problematisch

Selbst Tunesien, wohin in der vergangenen Woche der mutmaßliche Leibwächter des getöteten Terroristen Osama bin Laden abgeschoben wurde, gilt als problematisch. Das Land ist das einzige, das nach dem Arabischen Frühling 2011 die Demokratie eingeführt und große Fortschritte gemacht hat.

„Die Menschenrechtslage in Tunesien ist keineswegs mit der von Ländern wie Marokko oder Algerien zu vergleichen“, sagt Henrik Meyer, der das Büro der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Tunis leitet. „Es wird hier nicht mehr systematisch gefoltert. Aber es ist auch klar, dass es vereinzelt noch Fälle gibt.“

In Tunesien gilt seit den Terroranschlägen von 2015 der Ausnahmezustand. Bei Terrorverdächtigen sind die Behörden streng: „Ich weiß aus sicheren Quellen, dass Leute verhaftet wurden, weil sie Rückkehrern aus Syrien und dem Irak Lebensmittel verkauft haben sollen“, so Meyer. Amnesty-Experte Saliba berichtet von Foltermethoden wie Schlafentzug, Waterboarding, Stockschlägen oder Elektroschocks. „Das sind die gängigen Verhörmethoden der Antiterrorpolizei in Tunesien“, sagt er.

Zahlreiche Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ stammen aus Tunesien – offizielle Schätzungen variieren zwischen 3.000 und 7.000. Viele von ihnen haben in Syrien oder dem Irak gekämpft und kommen nun zurück nach Tunesien.