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Fünf Programme, mit denen Unternehmen Mitarbeiter im Homeoffice überwachen können

Seit Ausbruch der Pandemie boomen digitale Überwachungstools – auch in Deutschland. Doch deren Einsatz am Arbeitsplatz ist rechtlich fragwürdig.

Was in der analogen Welt die Detektive sind, ist im Digitalen die Spähsoftware. Wenn Manager ihren Mitarbeitern misstrauen, setzen Firmen im Extremfall auf sogenannte Monitoring-Tools. Diese zeichnen Mausbewegungen auf, speichern das Surfverhalten, machen Bildschirmaufnahmen oder orten den Mitarbeiter.

Die Anbieter solcher Software verstehen sich selbst nicht als Überwachungsassistenten. Sie argumentieren, dass die Programme die Motivation der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit aus dem Homeoffice verbessere. Doch damit können Firmen ihre Angestellten eben auch beschatten.

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Solche Anwendungen, die pro Mitarbeiter oft weniger als zehn Euro im Monat kosten, sind vor allem in Amerika schon seit Jahren Usus. Doch seit Ausbruch der Pandemie interessieren sich auch immer mehr Firmen in Deutschland für solche Programme, berichten verschiedene Anbieter. Beispiel Hubstaff: Das Start-up, das ein Programm zur Bildschirmüberwachung entwickelt hat, verzeichnet in Deutschland fast drei Mal so viele Anfragen wie noch 2019, erklärt das Unternehmen auf Anfrage.

Diese Entwicklung ist bemerkenswert, denn eine digitale Totalüberwachung der Mitarbeiter ist hierzulande verboten, weil die Spähsoftware zu stark in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Das entschied das Bundesarbeitsgericht bereits 2017. Im konkreten Fall hatte die Firma heimlich und anlasslos die Spähsoftware auf dem Rechner eines Mitarbeiters installiert – zu Unrecht, sagten die Richter.

Wenn Firmen das trotzdem machen, müssen sie mit Strafzahlungen in Millionenhöhe rechnen, weil der heimliche Einsatz solcher Software auch gegen die Datenschutzverordnung verstößt.

Nur in Ausnahmefällen

Doch all das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu nutzen. Arbeitsrechtlich erlaubt ist das nur in besonderen Ausnahmefällen, sagt der Viersener Arbeitsrechtler Sebastian Schröder. „Firmen dürfen Spionagesoftware nur einsetzen, wenn sie einen konkreten Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung haben und sich der konkrete Sachverhalt nicht anders aufklären lässt.“

Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn ein Angestellter seit Monaten schlechte Ergebnisse abliefert und es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gibt.

Ob Firmen in diesen begründeten Ausnahmefällen die Software heimlich installieren können oder es dafür die Einwilligung des Nutzers braucht, ist unter Juristen umstritten.

Klar ist: Der Einsatz solcher Tools könne tatsächlich auch Vorteile haben, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Ivo Schedlinsky von der Universität Bayreuth, der zu dem Thema forscht. Mitarbeiter, die gerade in der Pandemie häufig im Homeoffice arbeiten, könnten dadurch das Gefühl bekommen, „ihre Leistung dem Vorgesetzten besser präsentieren zu können“.

Die Gewerkschaft IG Metall warnt indes davor, dass es in der aktuellen Lage „geradezu fahrlässig ist, den Fokus auf die Kontrolle der Mitarbeiter zu legen“. Lisa Allegra Markert, Referentin beim Verband Bitkom, ergänzt: „Eine Überwachung von Mitarbeitern steht grundsätzlich im Widerspruch zu einer offenen Vertrauenskultur.“

Im Überblick: Fünf Monitoring-Tools

Es gibt eine Vielzahl an Programmen, die auch zur Überwachung genutzt werden können. Capterra, ein Anbieter für Software-Nutzerbewertungen aus München, listet mehr als 100 solcher „Monitoring-Tools“ auf, wenngleich die Anbieter selbst sich nicht in jedem Fall als Überwachungssoftware bezeichnen. Hier eine Auswahl an Programmen:

  • Hubstaff: Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter steigern zu können. Vor allem Marketingagenturen, Entwicklungsfirmen, E-Commerce-Websites, Anwaltskanzleien und Bauunternehmen verwenden die Software. Sie zeichnet Bildschirmaktivitäten und Tastaturbewegungen der Mitarbeiter auf, gibt eine Übersicht über den Browserverlauf, hat eine eingebaute Zeitverfolgung und legt Inaktivitätszeiten offen.

  • Activ Trak: Der cloudbasierte Analysedienst bietet nicht nur Einblicke in die Mitarbeiterproduktivität, sondern gibt auch eine Übersicht über die Unternehmensperformance. Das Programm überwacht die Aktivitäten der Angestellten und deren E-Mails, zeichnet die Bildschirmaktivitäten auf, zeigt den Browserverlauf an und hinterlegt die Arbeits- und Inaktivitätszeiten. Kleine und mittelständische Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter setzen es gerne ein.

  • WebHR: Im Fokus dieses Tools steht die Verwaltung der Mitarbeiterdaten als cloudbasierte Software für die Personalabteilung. Kleine bis mittelgroße Unternehmen nutzen diese Lösung zur Vereinfachung aller HR-Angelegenheiten – von der Einstellung bis ins Rentenalter. Sämtliche Mitarbeiter-Aktivitäten können überwacht werden, die Zeitverfolgung gehört dazu.

  • Desk Time: Dieses Programm verspricht, die Effizienz der Mitarbeiter zu steigern und einzelne Projekte nachverfolgen zu können. Aufgezeichnet werden die Bildschirm- und sämtliche Mitarbeiteraktivitäten. Außerdem können die Arbeits- und Inaktivitätszeiten nachverfolgt werden – nicht zuletzt, um für Kunden automatisch die Projektkosten auf Basis von Mitarbeiterstundensätzen transparent zu machen und genau zu berechnen. Nach eigenen Angaben nutzen mehr als 6000 Firmen das Tool.

  • WebWork Time Tracker: Das Tool, das vor allem Remote-Teams und Freiberufler nutzen, ist dafür gedacht, deren Produktivität zu steigern und nachzuverfolgen, an welchen Projekten die Teammitglieder gerade arbeiten. Die Zeiterfassung dient dazu, Rechnungen stundengenau stellen zu können. Dazu werden Bildschirm- und Mitarbeiteraktivitäten überwacht, der Tastendruck aufgezeichnet und der Browserverlauf beobachtet.