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Datenschutzbeauftragter gegen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Datenschützer Ulrich Kelber hat vor dem Einsatz von Technik zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Die Grünen fordern ein Verbot.

Im öffentlichen Raum ist Videoüberwachung weit verbreitet, allerdings ohne Gesichtserkennung. Foto: dpa
Im öffentlichen Raum ist Videoüberwachung weit verbreitet, allerdings ohne Gesichtserkennung. Foto: dpa

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, hat davor gewarnt, Technologien zur Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen und Straßen einzusetzen. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. „Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde.“

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Die Grünen unterstützen den Vorstoß Kelbers. „Wir treten ein für ein klares Nein zur Gesichtserkennung im Öffentlichen Raum. Eine Gesellschaft, in der jeder und jede zu jedem Zeitpunkt überwacht werden kann, ist nicht frei“, sagte der Sprecher für Industriepolitik und digitale Wirtschaft der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek, dem Handelsblatt.

Am Wochenende war durch einen Bericht der „New York Times“ bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.

Janecek sagte dazu: „Unternehmen wie Clearview sollten in der EU keinen Marktzugang erhalten, das gäbe sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch Behörden und Gerichten die nötige Sicherheit.“ Der Grünen-Politiker betonte die Wichtigkeit des Umgangs mit biometrischer Gesichtserkennung. Diese Frage entscheide auch darüber, „wie wir insgesamt in Europa wirksame Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz schaffen, um grundlegende Rechte und Freiheiten zu schützen“, sagte Janecek.

Kelber sagte, zwar sei Technologie zunächst einmal weder gut noch böse. Problematisch werde sie aber, „wenn sie entsprechend eingesetzt wird oder man die Auswirkungen verkennt“. Wenn etwa Bürgerinnen und Bürger nur aufgrund der Gefahr, registriert zu werden, zum Beispiel ihre Teilnahme an Demonstrationen reduzierten, sei der liberale Rechtsstaat gefährdet.

Die wesentliche Aufgabe müsse deshalb sein, „den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird“.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungs-Software. Foto: dpa
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungs-Software. Foto: dpa