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Das ändert sich bei Lebensversicherungen

Die unter den extremen Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer sollen mit einem Maßnahmen-Paket stabilisiert und damit ein Großteil der Verbraucher gestärkt werden. Foto: Arno Burgi

Die Bundesregierung hat das Reformpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer auf den Weg gebracht - mit weitreichenden Folgen für Kunden und die Branche. Was sich ändert und wer betroffen ist, lesen Verbraucher hier.

Die Lebensversicherung gilt immer noch als Lieblingsanlageprodukt der Deutschen. Rund 95 Millionen Policen gibt es. Aber etliche Versicherer haben wegen der niedrigen Zinsen Probleme, bei sinkenden Erträgen aus ihren Kapitalanlagen frühere Zusagen an Kunden einzuhalten und versprochene Renditen zu erwirtschaften. Die Bundesregierung hat ein Reformpaket geschnürt, das Einbußen für Altkunden, abgespeckte Zinsversprechen sowie strengere Auflagen für Unternehmen vorsieht. Die Eckpunkte:

Garantiezins: Er soll zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Mit einem hohen Garantiezins von einst bis zu 4 Prozent hatten Anbieter in der Vergangenheit Kunden für das Altersvorsorge-Produkt gelockt. Der Gesetzgeber zieht nun eine neue Obergrenze dafür ein, was Unternehmen ihren Kunden künftig maximal zusagen können. Die übrigen Kunden sollen geschützt werden. Lebensversicherungen verlieren damit aber weiter an Attraktivität.

Stille Reserven: Die «Bewertungsreserven» bei festverzinslichen Papieren sollen zwischen auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer verteilt werden. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Das betrifft im Jahr etwa 6,6 Millionen Verträge. Künftig darf dieser Teil der Reserven nur noch in dem Maße ausgeschüttet werden, in dem Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch sicher sind.

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Ausscheidende Kunden müssen - je nach Versicherungssumme - teils auf mehrere tausend Euro verzichten. Kann ein Versicherer alle Zusagen bedienen, würde auch ausgeschüttet. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, entfällt die geplante Begrenzung. Etwa zwei Milliarden der drei Milliarden Euro, die Kunden aus der Ausschüttung im vergangenen Jahr zugeflossen sind, stammen aus festverzinslichen Wertpapieren. Die Beteiligung an Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien bleibt unverändert. Unberührt bleiben Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung einschließlich der Schlussüberschüsse.

Risikogewinne: Daran sollen Kunden künftig stärker beteiligt werden. Dafür soll der «Mindestbeteiligungssatz» von 75 auf 90 Prozent steigen.

Kosten:Unternehmen sollen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Diese dürfen künftig zu einem geringeren Teil an Versicherte weitergereicht werden. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offen gelegt werden.

Ausschüttungssperre: Ist die Leistungsfähigkeit eines Versicherers gefährdet, kann die Dividendenzahlung an Aktionäre entfallen.

Wen betrifft das Reformpaket?«Von diesen Änderungen sind nahezu alle Kunden betroffen», kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. «Sofort spürbar sind die Auswirkungen besonders bei jenen Kunden, deren Lebensversicherung in Kürze fällig wird.» Diese müssten damit rechnen, dass sich ihre Auszahlungssumme deutlich reduziert. «Die Bewertungsreserven können bei einer Auszahlung über 50 000 Euro durchaus bei 2000 bis 4000 Euro liegen», erklärt der Finanzexperte.

Lohnt es sich, sofort auszusteigen?Das hängt vom Einzelfall ab. «In unserer Beratungspraxis haben wir die unterschiedlichsten Fallkonstellationen gesehen», erläutert Nauhauser. «In einigen Fällen lohnt sich eine Kündigung, weil die Kunden heute mehr herausbekommen würden als bei Vertragsablauf.» In anderen Fällen lohne sich die Kündigung nicht. Kunden sollten daher versuchen, bei ihrem Versicherer Informationen einzuholen. Das Problem: «Viele Kunden erhalten selbst auf Anfrage keine klaren Informationen», sagt Nauhauser. «Eine vernünftige Entscheidung ist praktisch unmöglich.» Sinnvoll könne es sein, sich unabhängig beraten zu lassen, etwa von einem Versicherungsberater. «Viel Zeit bleibt aber nicht», sagt Nauhauser: Das Gesetz soll noch im Sommer beschlossen werden.