Das ist wichtig, wenn Sie zu spät zur Arbeit kommen
Zu spät zur Arbeit zu kommen ist unangenehm und kann Ärger bringen. Je nachdem, ob die Verspätung selbst verschuldet ist oder nicht, kann der Arbeitgeber unterschiedlich reagieren. Zumindest, wenn sich der Mitarbeiter in einem Punkt korrekt verhält.
Jeder Arbeitnehmer hat zunächst die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, das ist klar. Er selbst trägt das “Wegerisiko”, wie das in Juristendeutsch genannt wird. Kommt er zu spät, entscheidet der Grund darüber, ob er Konsequenzen in Form einer Abmahnung zu befürchten hat oder nicht.
Wer verschläft, kann abgemahnt werden
Gegenüber dem Fernsehsender “n-tv” sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): “Eine Abmahnung setzt ja voraus, dass es etwas Vorwerfbares gibt.” Ganz klar der Fall wäre das zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer verschläft und deshalb verspätet erscheint. Steckt er aber wegen eines Unfalls in einem Verkehrsmittel fest oder ist extremes Wetter Schuld daran, dass er den Weg nicht pünktlich schafft, liegt das außerhalb seines Einflussbereiches.
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Wer allerdings immer wieder zu spät kommt, weil er eine stark frequentierte Strecke befährt, auf der es oft zu Stau kommt, kann sich nicht so einfach herausreden. Weil er um die Gefahr von Verzögerungen weiß, muss er hier eine längere Anfahrt einkalkulieren und früher losfahren. Selbiges gilt auch, wenn ein lange angekündigter Schneefall zu längeren Wegzeiten führt. Unabhängig vom Grund der Verspätung sollten Arbeitnehmer eine Sache unbedingt und immer beherzigen: Den Arbeitgeber so schnell wie möglich über ihr Zuspätkommen in Kenntnis zu setzen.