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Corona-Infektion im Bundestag: Staatsrechtler sehen Arbeit des Parlaments nicht gefährdet

Im Bundestag ist ein Abgeordneter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Dass der Parlamentsbetrieb dadurch lahmgelegt werden könnte, erscheint aber unwahrscheinlich.

In Sitzungswochen des Bundestags kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen: Ideale Voraussetzungen für die Verbreitung des Corona-Virus. Foto: dpa
In Sitzungswochen des Bundestags kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen: Ideale Voraussetzungen für die Verbreitung des Corona-Virus. Foto: dpa

Trotz eines ersten bestätigten Corona-Falls im Bundestag sehen Staatsrechtler die Arbeit des Bundestages mit 709 Abgeordneten nicht gefährdet. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza begründete dies zum einen damit, dass sich nur ein geringer Teil der Parlamentsarbeit im Plenum abspiele. „Und zweitens könnten das Präsidium und die Fraktionen sich zur Not darauf verständigen, dass das Plenum nur in sehr kleiner Runde zusammentritt“, sagte Pestalozza dem Handelsblatt. Das Grundgesetz schreibe nicht vor, ab wie vielen Sitzungsteilnehmern das Plenum beschlussfähig sei.

Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte am Mittwochabend die Infektion eines Abgeordneten mit dem Coronavirus bestätigt. In Absprache mit der Parlamentsärztin und dem Bezirksamt Berlin-Mitte seien umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden. Die Fraktion prüft nun nach eigener Auskunft mit der Bundestagsverwaltung mögliche Auswirkungen auf den Parlamentsbetrieb.

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Pestalozza sagte, eine Zeitlang komme der Staat mit einem „Mini-Plenum“ über die Runde. „Das gilt allerdings nicht für besonders eilige Gesetzesvorhaben, die gerade der Corona-Virus veranlasst hat.“ Aber das der Parlamentsbetrieb in Gänze lahmgelegt werden könnte, glaubt er nicht. „Realistischer ist die Sorge, dass einzelne Abgeordnete infiziert werden und dann isoliert werden müssen.“ Das sei dann „besonders schmerzlich“, wenn sie wichtige Sonderfunktionen wie Ausschussvorsitze wahrnähmen und dort nicht adäquat ersetzt werden können, so Pestalozza.

Der betroffene Abgeordnete Hagen Reinhold aus Rostock sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, erste Symptome seien nach einem Skiurlaub in Österreich aufgetreten. „Ich habe nach meiner Rückkehr leicht gehustet und mich am Montag von der Bundestagsärztin untersuchen lassen.“ Er habe die Krankheit inzwischen überwunden. Es gehe ihm gut. Reinhold gehört dem Bauausschuss an.

Laut der FDP-Fraktion befinden sich die Mitarbeiter des Abgeordneten bereits zu Hause in „vorsorglicher Quarantäne“. Es werde außerdem eine Liste mit Kontaktpersonen erstellt, die ebenfalls vorsorglich in Quarantäne gehen sollen.

Mehrere SPD-Politiker in vorsorglicher Quarantäne

Dasselbe gilt für mehrere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion und Mitarbeiter, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten. Betroffen sind der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, die SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher Johannes Fechner, wie ein Fraktionssprecher am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Der Grund sei eine Sitzung der Fraktionsarbeitsgruppe Recht am 2. März, an der eine inzwischen auf das Coronavirus positiv getestete Person aus dem Bundesjustizministerium teilgenommen habe. Die Teilnehmer der Sitzung, Abgeordnete und Mitarbeiter, seien informiert. Die direkten Sitznachbarn der infizierten Person seien ebenso zu Hause wie die weiteren Personen, die sich im Raum aufgehalten haben. Betroffen seien rund 15 Menschen.

Infektionen von Abgeordneten können den Parlamentsbetrieb beeinträchtigen – bis hin zur Absage von Sitzungswochen. Die Abgeordneten kommen nicht nur im Plenarsaal eng zusammen, sondern beispielsweise auch in den Sitzungen der Fachausschüsse.

Laut der Geschäftsordnung des Bundestages ist das Parlament zwar erst beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal anwesend sind. Darauf komme es aber nur dann an, „wenn aus dem Plenum ausdrücklich gerügt wird, dass die Zahl der Anwesenden darunter liegt“, erläuterte der Jura-Professor Pestalozza. Dementsprechend seien auch schon in der Vergangenheit Gesetze in Parlamentssitzungen beraten und beschlossen worden, in denen lediglich ein Dutzend Abgeordnete anwesend gewesen seien.

Auch der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland weist darauf hin, dass der Bundestag fast alle seiner Beschlüsse mit einer kleinen Anzahl anwesender Abgeordneter treffen und so das Infektionsrisiko verringern könne. Das setze jedoch voraus, dass sich „Regierung und Opposition einig sind, dass die Mehrheitsverhältnisse auch bei einer geringen Besetzung des Plenums widergespiegelt werden“, sagte Wieland dem Handelsblatt.

„Das Parlamentsrecht lässt also durchaus Raum für eine sinnvolle Parlamentsarbeit in Zeiten einer Epidemie, die allerdings ein verantwortungsvolles Zusammenwirken aller Beteiligten voraussetzt, die bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundestages nicht selbstverständlich ist.“

Kein Notfallplan für den Bundestag

Wieland betonte ausdrücklich, dass der Bundestag auch in der Coronakrise keinen externen Weisungen unterworfen sei. Mit einer Pandemie müsse das Parlament „in eigener Verantwortung umgehen“. Das bedeute, der Bundestag entscheide selbst darüber, ob seine Sitzungen trotz Infektionsgefahr stattfinden oder verschoben werden. Auch gebe es keine speziellen rechtlichen Vorkehrungen für eine solche Ausnahmesituation.

„Einen Notfallplan im Sinne entsprechender rechtlicher Regelungen gibt es nur für den Verteidigungsfall, in dem ein Gemeinsamer Ausschuss an die Stelle von Bundestag und Bundesrat treten kann“, sagte Wieland.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen vereinbarten derweil als Vorsichtsmaßnahme, in dieser Sitzungswoche auf namentliche Abstimmungen zu verzichten. Bei diesen werden Stimmkarten in eine Art Urne geworfen, was regelmäßig zu großen Menschentrauben an diesen Boxen führt. Dabei sei das Infektionsrisiko zu groß, hieß es zur Begründung des Verzichts.

Der Bundestag will seinen regulären Betrieb möglichst lang aufrechterhalten. Die Fraktionen vereinbarten auch, dass es keine Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse geben soll, wenn etwa von einer Fraktion mehrere Abgeordnete nicht mehr an den Plenarsitzungen teilnehmen können. Dann würden aus den anderen Fraktionen möglicherweise Abgeordnete nicht an Abstimmungen teilnehmen.

Schäuble hatte in den vergangenen Tagen bereits angeordnet, dass die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes ab sofort für Besucher geschlossen werden. Außerdem werden bis Ende April Besuchergruppen nicht mehr in den Bundestag gelassen. Die Abgeordneten wurden aufgefordert, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten und Dienstreisen auf das unbedingt nötige Maß zu reduzieren.