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Bundesgericht erklärt Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig

MÜNCHEN (dpa-AFX) -Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac NL0015436031 für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech US09075V1026 gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac will gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Curevac-Aktien sackten nach dem Urteil kräftig ab.

Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer US7170811035 im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung.