Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.704,42
    -34,38 (-0,18%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.064,14
    -8,31 (-0,16%)
     
  • Dow Jones 30

    40.003,59
    +134,19 (+0,34%)
     
  • Gold

    2.419,80
    +2,40 (+0,10%)
     
  • EUR/USD

    1,0879
    +0,0009 (+0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.993,38
    -615,37 (-1,00%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.349,73
    -24,11 (-1,75%)
     
  • Öl (Brent)

    80,00
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.441,23
    -67,27 (-0,24%)
     
  • TecDAX

    3.431,21
    -12,82 (-0,37%)
     
  • SDAX

    15.162,82
    -4,48 (-0,03%)
     
  • Nikkei 225

    38.787,38
    -132,92 (-0,34%)
     
  • FTSE 100

    8.420,26
    -18,39 (-0,22%)
     
  • CAC 40

    8.167,50
    -20,99 (-0,26%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.685,97
    -12,33 (-0,07%)
     

Bundesärztekammer warnt vor übereiltem Beschluss zur Sterbehilfe

BERLIN (dpa-AFX) -Die Bundesärztekammer hat vor einem übereilten Beschluss gesetzlicher Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland gewarnt. Eine in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Bundestag vorgesehene Entscheidung nach 90-minütiger Debatte sei einem Thema von derartiger Tragweite völlig unangemessen, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt am Mittwoch in Berlin. "Wir sehen überhaupt keine Eilbedürftigkeit und überhaupt keine Notwendigkeit, das jetzt in Hektik zu tun." Insbesondere der Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) werde der Komplexität des Themas nicht gerecht und würde "einer gesellschaftlichen Normalisierung des Suizides Vorschub leisten".

Im Parlament liegen Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor. Der Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr und Künast schlägt vor, dass Ärztinnen und Ärzte Volljährigen Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben "aus autonom gebildetem, freiem Willen" beenden möchten. Dazu sollen aber Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Dagegen will eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen - aber mit einer Ausnahme für Volljährige.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das wegweisende Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.

Ärztepräsident Reinhardt forderte, allen Regelungen vorangestellt werden müsse ein nationales Präventionsprogramm, das den Namen verdiene. Auch medizinische Fachgesellschaften wandten sich gegen einen raschen Beschluss über die Entwürfe. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie erläuterte, 2021 seien mehr als 9000 Menschen durch Suizid gestorben, die meisten in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung. Und auf jeden Suizid kämen zehn bis 20 Versuche. Häufig seien "suizidale Menschen" aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage, diese Entscheidung frei und selbstbestimmt zu treffen, sagte Präsident Andreas Meyer-Lindenberg.