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BGH urteilt über Streit um nachträgliche Wärmedämmung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Freitag (9.00 Uhr) über einen Nachbarschaftsstreit um Wärmedämmung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilt über einen Fall aus Köln. Dort hatten sich Nachbarn wegen der geplanten Außendämmung eines Mehrfamilienhauses, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, in die Haare bekommen. Fraglich ist, ob der Nachbar den dadurch entstehenden leichten Überbau auf sein Grundstück hinnehmen muss. Nach dem Landesrecht muss er dies. Strittig ist aber, ob das Land dies regeln durfte, da es dazu schon im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Regelung gibt (Az. V ZR 115/20). Das Thema könnte angesichts von Klimaschutzauflagen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Nach nordrhein-westfälischem Landesrecht muss der Nachbar den Überbau dulden, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung anders nicht mit vertretbarem Aufwand machbar ist und die Überbauung sein Grundstück nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Alles Überragende unter 25 Zentimetern ist demnach in Ordnung. Vergleichbare Regelungen gibt es laut BGH in den Nachbargesetzen vieler Bundesländer, darunter in Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen und Berlin.