Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.817,48
    +3.527,59 (+6,38%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.359,39
    +82,41 (+6,45%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Bürger darf irrtümliche Steuererstattung von 85.000 Euro behalten

Ein Steuerzahler erhielt 85.000 Euro zurück (Bild: Fotolia)

Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet - und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil. Das Gericht verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche von Finanzämtern, die verpasst worden war.

Der Mann hatte gegenüber dem Finanzamt verschwiegen, dass er zuviel Geld zurückerstattet bekommen hatte. Danach profitierte er von der Schlafmützigkeit des Amts, das seinen Fehler erst nach acht Jahren bemerkte. Derartige Rückforderungsansprüche verjähren aber schon nach fünf Jahren, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Quelle: AFP/Yahoo!