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Wohin mit dem Atommüll? Die wichtigsten Fakten zur Suche nach einem Endlager

2017 war die Suche nach einem Standort für hochradioaktiven Müll neu aufgesetzt worden. Jetzt werden die ersten dafür infrage kommenden Regionen bekanntgegeben.

Ein Endlager, um Atommüll für eine Million Jahre sicher zu verwahren, wird in Deutschland noch gesucht. Foto: dpa
Ein Endlager, um Atommüll für eine Million Jahre sicher zu verwahren, wird in Deutschland noch gesucht. Foto: dpa

Am Montag stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Zwischenbericht vor, in dem erstmals die Gebiete benannt werden, die in Deutschland für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle infrage kommen könnten. Klarheit gibt es auch darüber, welche ersten Gebiete aufgrund ihrer geologischen Beschaffenheit aus dem weiteren Suchverfahren ausscheiden. Damit wird die Debatte über ein Endlager in Deutschland an Fahrt aufnehmen. Das Handelsblatt gibt einen Überblick über wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es?
Mit dem 2011 beschlossenen Atomausstieg hat endgültig die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle begonnen. Bislang wurde mehr oder weniger halbherzig nach einem geeigneten Standort gesucht. Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist bis heute nicht gefunden, die Brennstäbe lagern in sogenannten Castor-Behältern in Zwischenlagern in unmittelbarer Nähe zu den Atomkraftwerken.

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Der Salzstock in Gorleben wurde mehrere Jahrzehnte erkundet. Die Untersuchungen wurden für mehrere Jahre unterbrochen und schließlich auch abgebrochen. Mit dem Atomausstieg wurde ein neuer Suchanlauf gestartet, um einen Standort zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit bietet.

Was genau wird am Montag verkündet?
Die BGE benennt erstmals die Gebiete, die für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle infrage kommen könnten.
Außerdem werden die ersten Gebiete benannt, die aufgrund ihrer geologischen Beschaffenheit aus dem weiteren Suchverfahren ausscheiden. Die Methodik folgt dem Prinzip, so wenig wie möglich vorschnell auszuschließen. Es sollen nur Gebiete ausgeschlossen werden, bei denen es als sehr sicher gilt, dass sie für die Endlagerung ungeeignet sind.

Wie läuft die Suche ab?
Grundlage für die Suche ist das im Mai 2017 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz (StandAG), das sich an den drei Prinzipien fair, transparent und wissenschaftsbasiert orientiert. Ausgangspunkt war die sogenannte „weiße Landkarte“, die eine unvoreingenommene Suche garantieren soll. Keine Region, kein Standort ist tabu, bevor nicht intensive geologische Prüfungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Lagerung tief im Boden erlauben. Das gilt prinzipiell auch für Gorleben.

Für die Bewertung der Standorte stehen rein wissenschaftliche Kriterien im Vordergrund, die die Endlagerkommission – ein Gremium aus Politikern, Naturwissenschaftlern, Ingenieuren, Juristen und Umweltverbänden – zuvor erarbeitet hatte.

Wer sucht überhaupt?
Das mit der Suche beauftragte Unternehmen ist die zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums gehörende Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Eine endgültige Festlegung bedeutet der BGE-Bericht an diesem Montag nicht: Das Suchverfahren geht also weiter.

Was ist mit den Anlagen Asse II, Konrad und Morsleben? Lässt sich da der Atommüll nicht unterbringen?
Nein. Das stillgelegte Bergwerk Asse II war zunächst als Forschungsstätte ausgegeben, diente in den 1970er-Jahren aber faktisch als Endlager, um hier den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik einzulagern. Doch die Stabilität ist gefährdet, der Berg drückt auf die Gänge und Kammern. Die Abfälle sollen also möglichst zurückgeholt werden. Morsleben, ein altes Kali- und Steinsalzbergwerk in Sachsen-Anhalt, war das zentrale Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der ehemaligen DDR. Nach der Wiedervereinigung wurde es als gesamtdeutsches Endlager für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen genutzt, soll aber stillgelegt werden.

Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad in Salzgitter wird zwar zum Endlager umgebaut – aber ebenfalls lediglich für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Mit der Fertigstellung rechnet die BGE derzeit im Jahr 2027.

Auf welchen Daten beruht der Zwischenbericht?
Die BGE startete vor gut drei Jahren den Prozess zur Standortauswahl. Seitdem wurden vor allem geologische Daten von Landes- und Bundesbehörden abgefragt und zusammengestellt. Auf dieser Grundlage wurden Gebiete ermittelt, in denen eine weitere Erkundung Erfolg versprechend erscheint. Zuvor hatte sich bereits die Endlagerkommission in ihrem Abschlussbericht auf Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien geeinigt.

Wo genau wird gesucht?
In sogenannten Wirtsgesteinen, das sind Gesteinsablagerungen. Ein Wirtsgestein verfügt über Eigenschaften, die eine Ausbreitung von radioaktiven Stoffen möglichst dauerhaft verhindern. Zudem muss es hohen Temperaturen widerstehen, ohne seine Rückhaltefähigkeit nach Abkühlung zu verlieren, und es sollte möglichst wenig durchlässig für Wasser und Gas sein.

Es gibt drei potenziell geeignete Wirtsgesteinstypen, die hochradioaktiven Abfall dauerhaft von Mensch und Umwelt fernhalten können: Salz, Ton und Kristallin (Granit). Salzgesteine gibt es vor allem im Norden und Nordosten Deutschlands, Ton im Südwesten. Kristallin findet sich in Bayern und Sachsen.

Gibt es Ausschlusskriterien?
Ballungsräume kommen eher nicht infrage, entscheidend ist aber die Bewertung der geologischen Voraussetzungen. So definiert das StandAG als Ausschlusskriterien etwa Gebiete, in denen es Vulkanismus oder Erdbeben geben kann.

Schnell geeinigt hatte sich das Gremium darauf, dass die strahlenden Abfälle in „tiefen, geologischen Formationen“ eingelagert werden sollen – nicht im Weltraum, nicht im Ozean, nicht im antarktischen oder grönländischen Eis. Alle diese Möglichkeiten waren diskutiert und verworfen worden. Eine spätere Rückholung ist zwar nicht beabsichtigt, das Konzept soll aber dennoch reversibel sein, zumindest für 500 Jahre nach dem Verschluss, falls eines Tages doch noch unerwartete Sicherheitsrisiken auftauchen oder doch eine bessere Lösung gefunden werden sollte.

Bis wann soll ein Standort gefunden sein?
Bis 2031. Danach folgt eine etwa zehnjährige Genehmigungs- und eine weitere zehnjährige Errichtungsphase. Das heißt, dass frühestens 2051 mit der Einlagerung der strahlenden Überreste begonnen werden kann, knapp 100 Jahre nach Errichtung des ersten Forschungsreaktors.

Wie geht die Suche jetzt weiter?
In drei Phasen sollen die Suchräume zunehmend eingeengt werden, inklusive einer ober- und untertägigen Erkundung der Standorte. Der Zeitplan ist ambitioniert, die Suche hochkomplex: Alle Vorschläge der BGE werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Anschließend entscheiden Bundestag und Bundesrat darüber, welche Standorte weiter erkundet werden. Sie entscheiden am Ende auch, wo das Endlager errichtet werden soll.

Ist mit dem Bericht am Montag die erste Phase abgeschlossen?
Nein. Das weitere Verfahren sieht Regionalkonferenzen vor, über die die Öffentlichkeit in der jeweils betroffenen Region Stellung nehmen und eine Nachprüfung fordern kann. Notwendig sind zudem vorläufige Sicherheitsuntersuchungen der Gebiete und die Planung für eine übertägige Erkundung.

Diese findet dann in Phase 2 statt, in der zudem die Standorte für die untertägige Erkundung ermittelt werden. Die wiederum erfolgt in Phase 3. Abschließend gibt es einen Standortvorschlag für das Endlager, einschließlich eines zugrundeliegenden Vergleichs von mindestens zwei Standorten.

Kommen vielleicht auch zwei Endlager in unterschiedlichen Regionen infrage?
Nein. Die BGE weist nur Gebiete aus, die groß genug sind, um alle hochradioaktiven Abfälle zu fassen.

Wie kann sich die Öffentlichkeit beteiligen?
Geplant sind Standortkonferenzen, Anhörungen und Bürgerforen. Zuständig für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist das BASE. Am 17./18. Oktober soll der Zwischenbericht auf einer Konferenz vorgestellt werden; wegen des Coronavirus findet die Konferenz digital statt, mit einigen Akteuren in Kassel. Drei weitere Fachkonferenzen sind geplant: in Kassel, Darmstadt und Berlin. Die Einwände sollen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Bürgern wird ein großes Mitspracherecht eingeräumt, aber kein Vetorecht.

Was ist das Nationale Begleitgremium?
Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist ein unabhängiges Gremium, das die Standortauswahl begleitet und darüber wachen soll, dass die Kriterien bei der Suche eingehalten werden – auch die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Gibt es Kritik am Verfahren?
Ja, etwa von der Anti-Atom-Organisation „.Ausgestrahlt“, die die Arbeit der BGE der vergangenen drei Jahren als „Black Box“ bezeichnet. Auch jetzt würden zwar die Gebiete benannt, aber wesentliche Teile der Datengrundlage blieben geheim, sodass die Betroffenen die Gebietsauswahl der BGE nicht überprüfen könnten, heißt es kritisch. Neben der zugesagten Transparenz komme auch die Beteiligung zu kurz. Die Interaktionsmöglichkeiten von Betroffenen oder Kritikern seien auf einen Online-Chat reduziert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor Verfahrensmängeln und glaubt, dass Mittel und Zeit für das Suchverfahren zu knapp bemessen sind. Die Suche nach einem Atommülllager für mindestens eine Million Jahre könne nicht innerhalb sechs Monaten in wenigen Fachkonferenzen durchgepaukt werden.

Wie viele Atomkraftwerke sind in Deutschland noch am Netz?
In Deutschland sind aktuell noch sechs Atomkraftwerke am Netz. Gemäß Atomgesetz werden die drei jüngsten Reaktoren spätestens 2022 abgeschaltet, die anderen 2021.

Warum kann der Atommüll nicht einfach in den Zwischenlagern bleiben?
Weil sie dafür nicht genehmigt sind und wohl auch kaum genehmigt werden dürften. „Mauern, Wachmannschaften und Stacheldraht können auf lange Sicht nicht den Schutz gewährleisten, den ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet“, sagt BASE-Präsident Wolfram König. Die Genehmigungen wurden auf 40 Jahre befristet und werden wohl noch nicht einmal bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ausreichen. In Deutschland gibt es insgesamt 17 Zwischenlager, die meisten von ihnen nahe der Atomkraftwerke.

Keine Region, kein Standort ist tabu, bevor nicht intensive geologische Prüfungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Lagerung tief im Boden erlauben. Das gilt prinzipiell auch für Gorleben. Foto: dpa
Keine Region, kein Standort ist tabu, bevor nicht intensive geologische Prüfungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Lagerung tief im Boden erlauben. Das gilt prinzipiell auch für Gorleben. Foto: dpa