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Abgerechnet wird zum Schluss: Empfängern der Corona-Soforthilfen drohen Rückzahlungen

Die Hilfen für Kleinstunternehmer und Selbstständige waren gefragt. Wegen unklarer Förderbedingungen fürchten Experten nun hohe Rückforderungen.

Empfänger von Corona-Soforthilfen sollten sich auf Rückzahlungen einstellen. Foto: dpa
Empfänger von Corona-Soforthilfen sollten sich auf Rückzahlungen einstellen. Foto: dpa

„Wir lassen niemanden allein“, versprach Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), als er am 23. März mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige präsentierte. Bis zu 50 Milliarden Euro stellte der Bund dafür bereit, einige Länder beteiligten sich mit eigenen Mitteln. „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit“, ergänzte Scholz. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“

Dieses Versprechen könnte sich jedoch als brüchig erweisen. Denn für viele Empfänger kommt das dicke Ende erst, wenn es an die Abrechnung geht. „Ich habe selten eine so große Diskrepanz erlebt zwischen vollmundigen politischen Versprechen und der Realität“, sagt Holger Bittrich, Geschäftsführer der Steuerberatung Bittrich & Bittrich in Lüneburg. Simulationsrechnungen seiner Kanzlei hätten gezeigt, dass fast 90 Prozent der Antragsteller wohl die komplette Fördersumme zurückzahlen müssten.

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Ein Grund: Die in Niedersachsen mit der Abwicklung betraute N-Bank hatte während der Antragsfrist, die Ende Mai endete, mehrfach die Förderkriterien geändert. Bittrich beklagt zudem sprachliche Ungenauigkeiten und unbestimmte Rechtsbegriffe, die dazu führen könnten, dass sich Betriebe aus Unwissenheit des Subventionsbetrugs schuldig gemacht haben und sich mit hohen Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen werden.

Niedersachsen ist kein Einzelfall. Nordrhein-Westfalen hat Mitte Juli das Abrechnungsverfahren gestoppt, nachdem bereits 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger angeschrieben und Befürchtungen vor hohen Rückzahlungen laut geworden waren. „Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Als besonders belastend wirkten sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld, aber auch nicht von der Soforthilfe abgedeckt werden.

Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, eine Stellungnahme zum Abrechnungsverfahren abzugeben. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte das auf Anfrage nicht näher kommentieren: „Wir sind im Zusammenhang mit dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung im stetigen Austausch mit den Bundesländern“, teilte Altmaiers Ressort mit.

Gut 15 Milliarden Euro ausgezahlt

Insgesamt haben Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten die Soforthilfe dankbar angenommen. Insgesamt sind rund 2,3 Millionen Anträge eingegangen, wie eine Handelsblatt-Umfrage unter den zuständigen Landesministerien oder Investitionsbanken ergab.

Einschließlich der Landesmittel wurden bisher gut 15 Milliarden Euro ausgezahlt. Die durchschnittliche Fördersumme bewegt sich zwischen rund 6000 Euro in Bremen oder Thüringen und teils deutlich mehr als 9000 Euro in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Corona-Soforthilfen waren für viele Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Soloselbstständige eine dringend notwendige, unbürokratische Unterstützung und ein wichtiger Baustein zur Krisenbekämpfung“, lobt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Mit der meist schnellen Auszahlung seien akute Liquiditätsengpässe gemildert worden.

Dass es zu Rückzahlungen kommen würde, war dabei von vornherein klar. Um unbürokratisch zu helfen, hatte Nordrhein-Westfalen beispielsweise zunächst die nach Betriebsgröße gestaffelten maximalen Fördersummen von 9000 Euro, 15.000 Euro und – aus dem Landesprogramm – 25.000 Euro ausgezahlt. Die Antragsteller sind nun gehalten, ihren tatsächlichen Bedarf während des Lockdowns anzugeben.

Zurückgefordert haben die Bundesländer bisher nur geringe Summen, sie berichten aber über zum Teil erhebliche freiwillige Rückzahlungen. So sind etwa bei der Investitionsbank Berlin bereits 109 Millionen Euro eingegangen, in Brandenburg und Sachsen sind es jeweils rund 15 Millionen Euro, in den anderen Bundesländern meist ein- bis niedrige zweistellige Millionenbeträge.

Sorge bereiten Steuerberatern, Juristen und Wirtschaftsverbänden aber Fälle, in denen Unternehmen bei der Antragstellung von falschen Förderannahmen ausgegangen waren – und die sich womöglich bald mit hohen Rückforderungen konfrontiert sehen, obwohl die Krise noch nicht ausgestanden und das Geld wahrscheinlich längst ausgegeben ist.

„Zum Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfe wusste niemand, wie lange der Lockdown anhalten würde“, sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Viele Betriebe hätten deshalb Mittel für die gesamte Förderperiode von drei Monaten abgerufen – nicht wissend, dass sie eventuell den gesamten Zuschuss wieder zurückzahlen müssen, wenn nach zwei Monaten extremer Umsatzeinbußen dann im dritten Monat die Umsätze wieder höher waren als die betrieblichen Fixkosten.

Korrekturen im Nachfolgeprogramm

Personalkosten, die ja zwangsläufig anfielen, wenn etwa ein Friseurgeschäft nach dem Lockdown wieder öffnete, durften aber nicht als Ausgaben berücksichtigt werden. Unternehmer, die die Soforthilfe dafür verwendet haben, schauen nun möglicherweise in die Röhre – und stehen unter Umständen schlechter da als Betriebe, die ihre Belegschaft in der Kurzarbeit halten.

Andere Antragsteller haben sich einen Unternehmerlohn zur Deckung des persönlichen Lebensunterhalts ausgezahlt oder Soforthilfen genutzt, um ihr Geschäft Corona-gerecht umzubauen. Auch sie müssen mit Rückforderungen rechnen.

„Etliche Fragen sind in der Eile, mit der die Coronahilfen verabschiedet wurden, nicht abschließend geklärt oder ausreichend kommuniziert worden“, sagt Anwalt Robert W. Kubach von der Düsseldorfer Kanzlei Schumacher & Partner. Im Prinzip lohne es sich immer, gegen Rückforderungen vorzugehen, „weil wir hier ein juristisch noch nicht beackertes Terrain betreten“, rät er.

Handwerkspräsident Wollseifer ist optimistisch, dass es am Ende noch eine für alle akzeptable Lösung geben wird. So hätten einzelne Bundesländer signalisiert, auf Rückforderungen von Zuschüssen verzichten zu wollen, sofern die Antragsteller nicht in betrügerischer Absicht gehandelt hätten. Bei den neuen Überbrückungshilfen, mit denen weiterhin geschlossene Firmen Liquiditätsengpässe in den Monaten Juni bis August abfedern können, habe die Regierung zudem Schwächen der Soforthilfen beseitigt.

So dürften Personalkosten, die nicht über das Kurzarbeitergeld abgedeckt seien, jetzt in Höhe von zehn Prozent der Fixkosten angesetzt werden. Auch liefen Antragsteller nicht mehr Gefahr, den gesamten Zuschuss zu verlieren, wenn der Umsatz in einem Monat den zulässigen Grenzwert übersteigt. Steuerberater Bittrich zweifelt allerdings an den Erfolgsaussichten des Nachfolgeprogramms.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssten die Umsatzausfälle seit April so enorm sein, dass kaum ein Unternehmen das lange überleben dürfte. „Das neue Hilfsprogramm scheint vor allem dazu zu dienen, Banken, Lieferanten und andere vor Forderungsausfällen zu schützen“, glaubt Bittrich.

Dafür ist es wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, die die Anträge stellen müssen. Bittrich geht davon aus, dass jeder Antrag seine Kollegen fünf bis sechs Stunden kosten wird.

Noch gibt es Unklarheiten, wie mit den Unternehmen abgerechnet werden soll. Foto: dpa
Noch gibt es Unklarheiten, wie mit den Unternehmen abgerechnet werden soll. Foto: dpa