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12 Punkte, die Sie 2018 noch erledigen sollten (Teil 2)

Nicht mehr lange, und 2018 ist Geschichte. Bis dahin können Steuerzahler noch einiges für ihren Geldbeutel tun. Denn wer bis zum Jahresende seine Unterlagen ordnet, die richtigen Bescheinigungen besorgt und wichtige Anträge stellt, kann Steuern sparen. (Bild: dpa)
Nicht mehr lange, und 2018 ist Geschichte. Bis dahin können Steuerzahler noch einiges für ihren Geldbeutel tun. Denn wer bis zum Jahresende seine Unterlagen ordnet, die richtigen Bescheinigungen besorgt und wichtige Anträge stellt, kann Steuern sparen. (Bild: dpa)

Starten Sie nicht erst in der Weihnachtszeit, sondern noch im November. Wer bei den Fristen aufpasst, hat für die Weihnachtseinkäufe mehr Geld im Portemonnaie. Im ersten Teil haben Sie Tipps zu Versicherungen und Zulagen erhalten, heute geht es um weitere Steuerthemen und Zinsen – sowohl beim Sparen als auch bei Darlehen.

Lesen Sie auch: 12 Punkte, die Sie 2018 noch erledigen sollten – Teil I

  • Verrechnen Sie ihre Verluste und sparen Sie Steuern

Überprüfen Sie Ihr Depot im Hinblick auf Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf. Diese finden Sie bei vielen Banken gleich online einsehbar. Haben Sie in der Vergangenheit Verluste realisiert, dann könnten Sie vor Jahresende noch Positionen im Plus verkaufen. So erhalten Sie die Wertsteigerung steuerfrei. Natürlich soll die Entscheidung nicht nur von der Steuer abhängen, aber das könnte ein Bonbon sein. Haben Sie bei einigen Depots Gewinne und bei anderen Verluste, beantragen Sie bis zum 14.12.18 bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung, um eine Verrechnung zu ermöglichen.

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  • Prüfen Sie Ihre Gutscheine

So mancher bewahrt Gutscheine lange auf. Überprüfen Sie zum Jahresende, ob welche dabei sind, die ablaufen. Gleiches gilt für Rabatt-Punkte, wie Bahn-Bonus-Punkte. Sichern Sie sich hier zum Beispiel noch rasch eine Freifahrt, bevor die Punkte verfallen.

  • Planen Sie Ihre Arbeiten an der selbstbewohnten Immobilie

20% der Arbeits- und Fahrtkosten von Handwerkern dürfen Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (max. 20% von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro). Wer in 2019 größere Maßnahmen plant, kann vielleicht eine Zahlung vorziehen. Für das Finanzamt kommt es auf das Datum der Zahlung an. Oder, wenn die Maßnahme schon läuft, können Sie einen Teil der geleisteten Arbeiten erst in 2019 bezahlen.

  • Ziehen Sie Gesundheitsmaßnahmen vor

Tragen Sie Kosten für Gesundheitsmaßnahmen selbst (zum Beispiel einen teuren Zahnersatz), so können Sie diese steuerlich zum Abzug bringen. Jedoch müssen Sie die sogenannte „zumutbare Belastung“ berücksichtigen. Je nach Einkommenshöhe und Kinderanzahl wird diese in drei Einkommensstufen berechnet. Haben Sie dieses Jahr schon viel selbst gezahlt, könnte es sich lohnen, Restzahlungen oder einen Brillenkauf vorzuziehen. Denn im kommenden Jahr beginnen Sie mit Ihrer zumutbaren Belastung wieder von vorne.

  • Sondertilgungen planen

Die Möglichkeit der Sondertilgung für dieses Jahr verfällt mit dem 31.12. und kann auch nicht nachgeholt werden. Wer ein Darlehen zu bedienen hat, macht noch einmal Kassensturz. Ist die Notfallreserve gefüllt? Wenn ja, prüfen Sie, ob Sie die Sondertilgungsmöglichkeit Ihres Darlehens noch ganz oder teilweise ausschöpfen können. Wer viel übrig hat, könnte dann gleich am 02.01.19 die Sondertilgung 2019 leisten und in Folge dann richtig Zinsen sparen.

  • Sortieren Sie Ihre Freistellungsaufträge

Wie schon kürzlich in meinem Blog beschrieben, kann jeder 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen einstreichen. Erstellen Sie sich eine Liste und verteilen Sie für dieses Jahr die Beträge so, dass Sie dem Staat möglichst wenig Kredit geben. Zwar können Sie über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholen, Sie sparen sich so aber den Aufwand.

Lesen Sie auch: Vermeiden Sie den Steuerabzug zum Jahresende durch einen Freistellungsauftrag

Viel Erfolg!
Ihre Stefanie Kühn