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Kostenlose Downloads aus dem Internet – das kann richtig teuer werden!

Kostenlose Downloads aus dem Internet – das kann richtig teuer werden! (Bild: thinkstock)
Kostenlose Downloads aus dem Internet – das kann richtig teuer werden! (Bild: thinkstock)

Filme, Spiele, Musik – wer sie kostenfrei aus dem Internet herunterlädt, kann schnell eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung im vierstelligen Bereich kassieren. Finanztest erklärt, wo es brenzlig wird und was Sie tun können, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

1200 Euro Schadensersatz für eine aus dem Internet heruntergeladene Musikdatei der Sängerin Amy Winehouse – ist das nicht ein bisschen viel? Finanztest berichtet von einem jungen Mann, der diesen Betrag für das Musikalbum „Lioness: Hidden Treasures“ zahlen sollte, das er als Datei aus dem Internet geladen hatte. Die Abmahnung eines Anwalts folgte prompt per Post. „Wer so etwas macht, verletzt häufig das Urheber- und Nutzungsrecht eines anderen und muss mit einer Abmahnung rechnen“, sagt Rechtsanwalt Nils Volmer gegenüber Finanztest.

Viele Nutzer wissen nicht, dass sie Dateien tauschen
Abmahnungen in dieser Höhe sind kein Einzelfall, die Strafen betragen bis zu 3000 Euro. Doch wie setzen sich diese Beträge eigentlich zusammen? Das besagte Winehouse-Album ist im Handel ab sieben Euro zu haben. „Bei der Schadensberechnung wird zugrunde gelegt, was der Abgemahnte gezahlt hätte, wenn er die Rechte ordnungsgemäß erworben hätte. Hinzu kommen die Anwaltskosten, die der Rechteinhaber dem Abgemahnten in Rechnung stellen kann“, erklären die Experten von Finanztest. Doch die Höhe der Strafe für das Winehouse-Album begründete die Plattenfirma auch damit, dass das Album anderen illegal zum Tausch angeboten wurde. Zum Tausch?

Gemeint ist ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, mit denen Tauschbörsen wie Bittorrent und Shareaza arbeiten. Wenn Nutzer Computerspiele, Musik oder Filme herunterladen, geschieht das im Filesharing-Verfahren. Das heißt: Während ein Nutzer eine Datei herunterlädt, lädt er sie gleichzeitig hoch, um sie anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen – so auch im Fall der Winehouse-Datei. Vielen Tauschbörsennutzern sei aber gar nicht bewusst, dass sie beim Herunterladen die Dateien auch gleichzeitig vervielfältigen, so Finanztest.

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Abmahnungen für Produktfotos und Stadtpläne
Mittlerweile sind täglich ganze Heerscharen von Ermittlern damit beschäftigt, im Internet nach Abmahnungsgründen zu suchen. Und die fahnden nicht nur in Tauschbörsen. Wer zum Beispiel bei Ebay einen Artikel versteigert und dafür ein Originalfoto des Herstellers nutzt, kann abgemahnt werden. Auch hier liegen die geforderten Strafen schnell bei einigen hundert Euro. Ebenfalls abmahnungsfähig sind Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Stadtplänen oder Bildern aus Kochrezepten, die oft auf Homepages verwendet werden.

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Eine Abmahnung besteht aus der Zahlungsaufforderung und einer Unterlassungserklärung, erklärt Finanztest. Wer die geforderte Pauschale zahlt und die Unterlassungserklärung unterschreibt, vermeidet weitere Kosten durch ein Zivilgerichtsverfahren. Doch wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, sollten Betroffene auch nicht gleich „vor Schreck“ unterzeichnen, rät Rechtsanwalt Volmer in Finanztest: „Entlasten kann sich der Abgemahnte unter Umständen, wenn er zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zuhause war.“

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Auch bei einer berechtigten Forderung raten die Experten, die Erklärung vor dem Unterzeichnen rechtlich prüfen zu lassen. Denn wer Anwaltskosten uneingeschränkt anerkennt, für den kann es schnell teurer werden, als gedacht. Außerdem seien die Vertragsstrafen oft zu hoch bemessen und die Gegenseite zeige sich meist gesprächsbereit, heißt es weiter. Beim eingangs geschilderten Winehouse-Fall wurde ebenfalls ein Anwalt eingeschaltet, wie Finanztest berichtet. Der Beschuldigte zahlte statt 1200 Euro letztlich 300 Euro Strafe plus 300 Euro für den eigenen Anwalt.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Illegale Downloads“ finden Sie hier (kostenpflichtig).