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    BCA bietet neue VSH-Versicherung an

    Mit Einführung des § 34f Gewerbeordnung (GewO) am 1. Januar 2013, benötigen Finanzanlagevermittler und -berater eine Berufshaftpflicht- bzw.Vermögensschadenhaftpflichtversicherung(VSH). Kommen dann noch Tätigkeiten hinzu, die zwar nicht versichert sein müssen, jedoch im Haftungsfall bis zur Existenzbedrohung führen können, wie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen nach § 34c GewO, die Tätigkeit als Finanzplaner oder Immobilienmakler, sollte auch dieser ausreichend haftpflichtversichert sein. Der Maklerpool BCA AG bietet Beratern eine neue modulare VSH ohne Umsatzbegrenzung an. Sie beinhaltet verschiedene, frei kombinierbare Tarif-Bausteine (Pflicht-, Erweiterungs- und Zusatzbausteine) und ist am Bedarf des Vermittlers ausgerichtet. Damit werde ausschließlich die jeweils maßgeschneiderte, weltweit geltende Deckung zum richtigen Preis angeboten, heißt es von der BCA. Möglich sind Versicherungssummen bis drei Millionen Euro, wobei die gesetzliche Mindestversicherungssumme von 1,23 Millionen zu beachten sei. „Zahlreiche Möglichkeiten zur Deckungserweiterung sind frei wählbar“, so der Maklerpool in einer aktuellen Mitteilung. Für kleinere Umsätze gebe es  Nachlässe bis 80 Prozent. Dies gelte beispielsweise bei einem Dreijahresvertrag im ersten Versicherungsjahr oder für die Tätigkeit als Immobilienmakler bei Abschluss einer Pflichtversicherung. Im Schadenfall erfolge zudem in der Regel keine Beitragsanpassung. In der VSH ist ebenfalls die Honorarberatung eingeschlossen.„Mit unserer neuartigen VSH erhalten freie Finanzvermittler den Versicherungsschutz, den sie unbedingt brauchen und der individuell auf den einzelnen abgestimmt werden kann“, erläutert BCA-Vorstandsmitglied Dr. Jutta Krienke. Die BCA erfülle damit berechtigte Wünsche ihrer Partner, die an das Unternehmen gerichtet wurden. Die VSH-Bausteine und die Mitgliedschaft im Haftungsdach der BCA-Tochter „Bank für Vermögen“ würden sich zudem ergänzen, betont Kriencke. Dort sei der Beitrag für die VSH bereits enthalten. Berater, die nicht dem Haftungsdach beitreten wollen, erhalten als BCA-Partner Sonderkonditionen beim Abschluss der Versicherung.(PD)

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