Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.399,55
    -2.106,21 (-3,60%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.262,03
    -95,98 (-7,07%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

CDU will auf Parteitag Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden beschließen

Der Staat kommt beim Ausbau der Infrastruktur nicht wirklich voran. Die CDU will das auf ihrem Parteitag nun ändern – und hat dabei vor allem die Umweltverbände im Visier.

Die CDU will das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken, um schnelleres Planen und Bauen von Infrastrukturprojekten zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag, der unter anderem von vier Landesverbänden für den Bundesparteitag am 22. und 23. November in Leipzig initiiert wurde, hat die Antragskommission zur Annahme empfohlen. Das geht aus dem Antragsbuch für das Delegiertentreffen hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

„Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war“, heißt es in dem Antrag. „Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“ Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken und nicht mehr auf Basis von wirtschaftlichen Bedenken erfolgen können.

Generell heißt es in dem Antrag, dass sich Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Deutschland oft über Jahre hinzögen und somit ein „massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und Infrastrukturen“ seien. „Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand.“ Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele für lange Verfahren werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen genannt.

WERBUNG

Der Vize-Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer, begrüßte den CDU-Vorstoß. „Es muss endlich eine kritische Evaluation des Verbandsklagerechts in Deutschland sowie der zugrundeliegenden europäischen Richtlinien geben“, sagte Theurer dem Handelsblatt. Denn das geltende Recht sei einer der Gründe, wodurch Infrastrukturprojekte erheblich erschwert würden. „Die Abmahn- und Klageindustrie muss auf ein vernünftiges Maß zusammengeschrumpft werden“, betonte der FDP-Politiker.

Bereits im September gab es einen Vorstoß aus der Union für schnelleres Planen und Bauen bei neuen Bahnstrecken oder Autobahnen. Um Verfahren zu beschleunigen, solle das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, hieß es damals in einem Elf-Punkte-Plan, der von fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak, erstellt worden war.

„In der GroKo regiert die SPD durch“

Theurer bezweifelt indes, dass sich die CDU mit ihrem Vorstoß gegen die SPD durchsetzen wird. Es fehle ihm inzwischen der Glaube, „dass irgendwelche ökonomisch sinnvollen Vorstöße der CDU in dieser Legislatur noch Realität werden“, sagte der FDP-Politiker. „In der GroKo regiert die SPD durch. Die CDU sitzt nur mit am Tisch.“ Allein Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe in dieser Legislatur acht Mal die vollständige Soli-Abstimmung versprochen. „Die CDU braucht in der Wirtschaftspolitik nicht mehr Forderungen, sondern muss mehr liefern“, betonte Theurer.

Die Bundesregierung steckt viele Milliarden in den Ausbau etwa von Verkehrswegen oder der digitalen Infrastruktur. Erst kürzlich hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag gesagt, es gebe bei Investitionen derzeit keinen Mangel an Geld, sondern nicht ausreichende Planungskapazitäten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertages mahnte eine einfachere und schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten an. In einem Positionspapier fordert der DIHK die Bundesregierung auf, das Planungsrecht und die Genehmigungsprozesse für den Bau von Bahnschienen, Autobahnen oder Stromtrassen zu verschlanken und zu beschleunigen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor kurzem berichtet hatte.

Zehn Maßnahmen empfehle der Spitzenverband demnach in dem Schreiben. Dazu zähle etwa, dass Bauherren bei mehrstufigen Genehmigungs- und Planungsverfahren Stufen zusammenfassen und verschiedene Prozesse nur noch in einem Hauptsacheverfahren abhandeln könnten. Dann sei etwa eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur noch beim Hauptsacheverfahren nötig, und auch doppelte Gutachten ließen sich vermeiden.

Außerdem sollen laut dem Papier bei Großvorhaben die Oberverwaltungsgerichte für Gerichtsverfahren erstinstanzlich zuständig sein, wie es in dem Bericht heißt. Die Regeldauer der Verfahren dürfe nur noch maximal zwölf Monate betragen. „Um Planungsprozesse wirklich zu beschleunigen, brauchen wir grundlegende Reformen“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben dem RND.

Eine zusätzliches Problem ist: Viele Länder rufen Fördermittel des Bundes für klamme Kommunen nur zögerlich ab. Bis September seien 48 Prozent des 3,5-Milliarden-Euro-Topfes zur Förderung von kommunalen Investitionen genutzt worden, erklärte das Finanzministerium auf eine Frage der FDP-Fraktion. Mit dem Geld sollen finanzschwache Kommunen etwa bei der energetischen Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern unterstützt werden oder Bus und Bahn barrierefrei machen. Die Länder und Kommunen müssen allerdings auch Geld zuschießen.