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BERLIN (dpa-AFX) - Wer vergeblich auf ein Paket wartet oder sich über eine beschädigte Sendung ärgert, kann künftig auf die Schützenhilfe durch eine Bundesbehörde zählen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Postreform, der zufolge künftig alle Post- und Paketdienstleister an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen. Bisher ist die Teilnahme nur freiwillig - der Paketdienstleister Hermes macht mit, der Marktführer Deutsche Post DHL hingegen nicht. Entsprechend hoch ist der Anteil der Schlichtungsverfahren, die scheitern - im vergangenen Jahr waren es knapp die Hälfte der bei der Behörde eingereichten Schlichtungsanträge.