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BERLIN (dpa-AFX) - In dem Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse wird auf die Einschränkung mehrerer Grundrechte verwiesen. Das Bundesinnenministerium betont jedoch, dass dadurch keine neuen Befugnisse für die Ordnungsbehörden geschaffen werden, da diese ohnehin bereits in Verordnungen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie existieren. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, über die der Bundestag aktuell berät, "regelt aber keine neuen Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei- und Ordnungsbehörden", sagte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Freitag in Berlin. Vielmehr gehe es darum, formal klarzustellen, "dass die Eingriffsbefugnisse, die bereits existieren, erhalten bleiben".