Kurs Vortag | 126,94 |
Öffnen | 127,20 |
Gebot | 128,58 x 207000 |
Briefkurs | 128,58 x 63200 |
Tagesspanne | 126,70 - 128,84 |
52-Wochen-Spanne | 112,84 - 193,36 |
Volumen | |
Durchschn. Volumen | 1.140.744 |
Marktkap. | 75,29B |
Beta (5 J., monatlich) | 1,32 |
Kurs-Gewinn-Verhältnis (roll. Hochrechn.) | 3,97 |
EPS (roll. Hochrechn.) | N/A |
Gewinndatum | N/A |
Erwartete Dividende & Rendite | 7,56 (6,05%) |
Ex-Dividendendatum | 19. Dez. 2022 |
1-Jahres-Kursziel | N/A |
Die Volkswagen -Tochter Audi wagt angesichts des Ukraine-Kriegs keine Prognose für dieses Jahr. Finanzvorstand Jürgen Rittersberger sagte am Donnerstag in Ingolstadt: "Im März und im April sehen wir deutliche Belastungen auf der Produktionsseite." Wie das im zweiten Halbjahr aufzuholen sei und wie sich der Krieg noch auf die Weltwirtschaft auswirke, sei derzeit nicht absehbar.
Ein Autokäufer verklagt nicht VW oder Konzerntochter Audi auf Schadenersatz, sondern die Bundesrepublik. Darf er Schadenersatz vom Staat verlangen? Die Entscheidung des Bundegerichtshofs ist eindeutig.
Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21)