Kurs Vortag | 60,78 |
Öffnen | 60,78 |
Gebot | 69,15 |
Briefkurs | 72,15 |
Strike | 71,00 |
Verfallsdatum | 2024-06-21 |
Tagesspanne | 60,78 - 60,78 |
Vertragsbereich | N/A |
Volumen | |
Open Interest | 420 |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt. Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den Online-Riesen künftig härter in die Mangel zu nehmen und im nächsten Schritt möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt. Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den Online-Riesen künftig härter in die Mangel zu nehmen und im nächsten Schritt möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.
Der Online-Konzern Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert.Die US-Konzerne hat das Kartellamt ebenfalls unter verschärfte Aufsicht gestellt und mehrere Verfahren eingeleitet.