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Vertragsstrafen, Schweigeklauseln und ein Verstoß gegen ein Gerichtsurteil: So sieht ein Arbeitsvertrag bei Tesla in Grünheide aus

Tesla verwendet seit Wochen viel Energie darauf, zu verschleiern, welche neuen Mitarbeiter in der sich noch im Bau befindenden Tesla-Fabrik in Grünheide anheuern und von welchem Arbeitgeber sie wechseln. Noch mehr Arbeit verwendet der US-Autobauer allerdings darauf, den eigenen Mitarbeitern möglichst feste, juristische Knebel anzulegen, damit diese nicht über Tesla-Interna mit Dritten oder in der Öffentlichkeit sprechen. Wenn diese es doch tun, drohen harte Vertragsstrafen. Das belegen Arbeitsverträge von Tesla-Mitarbeitern aus Grünheide, die Business Insider vorliegen.

Drei Aspekte sind an den Verträgen bemerkenswert – und in dieser Form bei deutschen Autobauern unüblich. Zum einen sind es die langen und detailliert ausformulierten Vertrags-Klauseln, in denen Tesla die Mitarbeiter zum Schweigen zwingt. Zur Sicherheit hat Tesla in die Verträge Klauseln mit harten Strafen reingeschrieben, die erfolgen, wenn sich Mitarbeiter nicht an das Schweigegelübde halten. An einer Stelle bricht der US-Autobauer außerdem mit einem maßgeblichen Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018.

Das Schweigegelübde

Telsa verpflichtet die Mitarbeiter in dem Vertrag, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse „streng geheim“ zu halten. Diese Klausel gilt auch über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus. „Im Zweifel ist der/die Mitarbeiter/in verpflichtet, eine Weisung der Gesellschaft einzuholen, ob eine bestimmte Information als vertraulich zu behandeln ist“, heißt es in den Verträgen.

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Wie Tesla diese Klausel auslegt, hat Business Insider von zahlreichen Tesla-Mitarbeitern erfahren: Sie dürfen keinerlei Auskunft über das Unternehmen gegenüber Dritten geben – selbst simpelste Fragen zum Arbeitsbeginn, ihrer genauen Abteilung oder der Dauer des Bewerbungsprozesses dürfen die Mitarbeiter nicht beantworten. Mehrere Tesla-Angestellte haben gegenüber Business Insider bestätigt, dass sie neben den Schweigeklauseln in den Arbeitsverträgen noch zahlreiche weitere Verschwiegenheitserklärungen beim Autobauer unterzeichnen mussten. Nichts davon ist illegal, allerdings ist es unüblich und bemerkenswert. Eine derartige Mauer des Schweigens ziehen weder VW, BMW noch Daimler hoch.

Die Strafe

In dem Kapitel „Vertragsstrafe“, das gesondert und länglich in den Verträgen aufgeführt ist, werden die Sanktionen aufgelistet, die der Mitarbeiter erfahren wird, wenn er das Schweigegelübde oder andere Klauseln der Vereinbarung bricht. Dazu zählt etwa das Wettbewerbs- und Abwerbeverbot, das im Kern besagt, dass die Mitarbeiter nebenbei nicht für die Konkurrenz arbeiten dürfen oder Tesla-Mitarbeiter zu den Mitbewerbern abwerben darf. Bei Zuwiderhandlung müssen die Mitarbeiter eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt pro Verstoß zahlen. Jeder einzelne Vorgang gilt laut den Verträgen als gesonderter Verstoß und wird demnach auch gesondert sanktioniert.

Teslas eigener Verstoß

Der US-Autobauer sanktioniert Verstöße gegen die Verträge hart – verstößt aber selbst in den Dokumenten gegen ein maßgebliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018. In einer Klausel heißt es nämlich „Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit anfallen, gelten nicht als Arbeitszeit und werden nicht gesondert vergütet“.

In dem Urteil vom Bundesarbeitsgericht, das heute maßgeblich ist, heißt es allerdings wörtlich: „Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten.“ Was dem Autobauer allerdings offenstünde, wäre eine zeitliche Kappung der Vergütung. Das heißt, dass Tesla pauschal vier Stunden der Reisezeit vergütet – so ist es auch bei den anderen Autobauern in Deutschland üblich.

In den Verträgen gibt es aber noch weitere interessante Details. So beträgt die Probezeit bei Tesla etwa 6 Monate, in der ein Mitarbeiter innerhalb einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Der Mitarbeiter kann außerdem gekündigt werden, wenn er unvollständige Angaben im Personalfragebogen gemacht hat – Tesla behält sich hier eine sofortige Beendigung des Arbeitsvertrages offen.