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Genesen, geimpft, getestet – Wie ihr was nachweisen könnt und welche Freiheit ihr damit habt

Ab Samstag sollen vollständig Geimpfte und Genesene die gleichen Rechte wie Getestete erhalten und teilweise sogar einige zusätzliche Freiheiten. Auf entsprechende Ausnahmen vor allem für die sogenannte Corona-Notbremse des Bundes haben sich an diesem Montag die Spitzen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD verständigt.

Hintergrund ist, dass laut Robert-Koch-Institut (RKI) nach gegenwärtigem Kenntnisstand Geimpfte und Genesene das Coronavirus weniger häufig übertragen als Menschen, die einen negativem Schnelltest vorweisen können. In verschiedenen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland, Hessen oder Berlin gibt es bereits entsprechende Lockerungen. So müssen Geimpfte und Genesene beispielsweise in NRW keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen, wenn sie „Click and Meet" im Einzelhandel oder bei Friseurbesuchen wahrnehmen.

Doch die Bundesregierung will nun bundesweit einheitliche Ausnahmen bei Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Test- und Quarantänepflichten beim Reisen ermöglichen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen für Geimpfte und Genesene aber weiter gelten.

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Business Insider hat für alle drei Gruppen - Genesene, Geimpfte und Getestete - zusammengefasst, was nun gilt und wie man was nachweisen kann:

Das gilt für Genesene

Diese Nachweispflicht haben Genesene: Als Genesen gilt dem Vorschlag von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zufolge jemand, der mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen kann, dass er schon eine Corona-Infektion hatte.

Dabei gilt: Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen und muss mittels Nukleinsäurennachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein. Weiterhin soll er auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch und auf Papier oder elektronisch möglich sein. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn man den Original-Test-Nachweis nicht mehr habe, könne man sich dies bei derselben Stelle auch noch einmal nachträglich bescheinigen lassen. Man muss außerdem frei von Krankheitssymptomen wie etwa Husten sein.

Diese Freiheiten haben Genesene:

  • Shopping-, Zoo- und Friseurbesuche ohne Tests: Genesene sollen auch ohne vorherigen negativen Test in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen dürfen. Quasi: „Click und Meet"nur mit Nachweis der Genesung.

  • Private Treffen ohne Kontaktbeschränkungen unter Geimpften und Genesenen: Wenn sich ausschließlich Genesene und Geimpfte treffen, dürfen sie sich mit beliebig vielen anderen Menschen verabreden. Außerdem werden Genesene bei privaten Treffen nicht als Extra-Haushalt mitgezählt, wenn sie sich mit Menschen treffen, die weder geimpft noch von COVID-19 genesen sind. Im Klartext heißt das: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen dürfen sich weiterhin nur ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen, aber es könnten beliebig viele Genesene zusätzlich dazu kommen.

  • Keine Ausgangssperre mehr: Laut Bundesnotbremse gilt ab einer Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Diese gilt für Genesene nicht. Sie könnten sich demnach auch nach 22 Uhr noch mit Freunden draußen treffen oder von privaten Treffen zur eigenen Wohnung zurückfahren. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: Die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum (...) gilt nicht für genesene Personen.

    Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa, wenn jemand nach 22 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.

  • Keine Quarantäne und kein negativer Test mehr bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten: Wer aus Gebieten zurück nach Deutschland reist, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, muss beim Rückflug keinen Test mehr, sondern lediglich den PCR-Test vorlegen. Der weist nach, dass man zu den Genesenen zählt. Oder man zeigt den Impfnachweis vor. Auch die Quarantänepflicht entfällt. Ausnahme: Die Pflicht-Quarantäne besteht weiter, wenn es Kontakt zu einer Person gab, die mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, „die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt“.

  • Gleiches Recht wie für Getestete beim Reisen: Aktuell gilt die Gleichstellung von Getesteten mit Genesenen und Geimpften nur dort, wo es schon Erleichterungen für Getestete gibt. Kommt es jedoch zu weiteren Öffnungen, können vollständig geimpfte Eltern mit ihren getesteten Kindern dann womöglich bald gemeinsam Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in Schleswig-Holstein machen. Die Eltern zeigen dann ihren Impfausweis vor, die Kinder ein negatives Schnelltestergebnis. Gleiches könnte dann für Museen, Theater, Restaurants, Clubs oder Fitnessstudios gelte, wenn sie wieder öffnen.

    Trotzdem kündigte der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU) bereits in der BILD-Zeitung an, dass der Urlaub über die Pfingsttage in knapp drei Wochen „in vielen Urlaubsregionen leider wieder ins Wasser fallen wird". Er sei aber zuversichtlich, dass ab Juni Reisen in Deutschland in immer mehr Regionen möglich werden.

Das gilt für Geimpfte

Gut 28 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind inzwischen mindestens einmal gegen Corona geimpft, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Montagmittag mitteilte. Vollen Impfschutz haben demnach bislang acht Prozent der Bevölkerung: Sie zählen zu den Geimpften, die nun mit alten Freiheiten ausgestattet und mit Getesteten gleichgestellt werden.

Diese Nachweispflicht haben Geimpfte: Neben dem gelben Papier-Impfpass soll ein digitaler Impfnachweis gelten, den Arztpraxen und Impfzentren und Apotheken anbieten sollen. Als Beleg für eine vollständige Impfung dienen kann demnach ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Die Impfung muss mit einem beim bundeseigenen Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff gemacht worden sein. Und es müssen „seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen" sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Bei Genesenen soll generell der Nachweis einer Impfdosis reichen.

Diese Freiheiten haben Genesene:

  • Shopping-, Zoo- und Friseurbesuche ohne Tests: Shopping-, Zoo- und Friseurbesuche ohne Tests: Geimpfte sollen wie Genesene auch ohne vorherigen negativen Test in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen dürfen.

  • Private Treffen ohne Kontaktbeschränkungen unter Geimpften und Genesenen: Geimpfte dürfen sich mit beliebig vielen anderen Menschen abends zum Spielen, Essen oder Feiern verabreden. Einzige Bedingung: An dem Treffen dürfen ausschließlich geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen. Außerdem werden Geimpfte bei privaten Treffen nicht als Extra-Haushalt mitgezählt, wenn sie sich mit Menschen treffen, die weder geimpft noch von COVID-19 genesen sind. Im Klartext heißt das: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen dürfen sich weiterhin nur ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen, aber es könnten beliebig viele Geimpfte und Genesene zusätzlich dazu kommen.

  • Keine Ausgangssperre mehr: Laut Bundesnotbremse gilt aber einer Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Diese gilt für Geimpfte nicht. Sie könnten sich demnach auch nach 22 Uhr noch mit Freunden draußen treffen oder von privaten Treffen zur eigenen Wohnung zurückfahren.

  • Keine Quarantäne und kein negativer Test mehr bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten: Auch hier gilt wie bei den Genesenen: Nach Reisen müssten Geimpfte nicht in Quarantäne - es sei denn sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist. Zudem müssen Geimpfte beim Rückflug keinen Test mehr, sondern lediglich den Impfnachweis vorlegen.

    Zudem will die EU-Kommission nun auch Touristen und anderen Reisenden den Zugang zur EU wieder erleichtern. So sollen auch Menschen aus Ländern mit hohen Corona-Zahlen einreisen dürfen, sofern sie vollständig geimpft sind.

    Bundesgesundheitsminister Spahn sprach sich am Montag für den Vorschlag der EU-Kommission aus. Es sei sinnvoll, dass etwa Personen, die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin geimpft seien, einreisen dürften, sagte der Minister. Er geht davon aus, dass bis Ende Juni ein EU-weit gültiger digitaler Impfpass einsetzbar sein wird.

  • Gleiches Recht wie für Getestete beim Reisen: Aktuell gilt die Gleichstellung von Getesteten mit Genesenen und Geimpften nur dort, wo es schon Erleichterungen für Getestete gibt. Kommt es jedoch zu weiteren Öffnungen, können vollständig geimpfte Eltern mit ihren getesteten Kindern dann womöglich bald gemeinsam Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in Schleswig-Holstein machen. Die Eltern zeigen dann ihren Impfausweis vor, die Kinder ein negatives Schnelltestergebnis. Gleiches könnte dann für Museen, Theater, Restaurants, Clubs oder Fitnessstudios gelte, wenn sie wieder öffnen.

Das gilt für Getestete

Für Getestete wird es keine weiteren Lockerungen bei den Corona-Regeln geben. Folgen bleiben bestehen:

  • Shopping-, Zoo- und Friseurbesuche nur mit negativem Schnelltest: Nach wie vor dürfen nur Menschen in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

  • Private Treffen weiterhin mit Kontaktbeschränkungen: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen dürfen sich weiterhin nur ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen, aber es könnten beliebig viele Genesene oder Geimpfte zusätzlich dazu kommen.

  • Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bei Inzidenzwerten über 100: Selbst mit negativem Corona-Test müssen sich die Menschen weiterhin an lokale Ausgangsbeschränkungen halten. Laut Bundesnotbremse gilt aber einer Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Sie können sich demnach nicht mehr nach 22 Uhr noch mit Freunden draußen treffen oder von privaten Treffen zur eigenen Wohnung zurückfahren.

  • Quarantäne und negativer PCR-Test bleiben Voraussetzung bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten: Wer aus Gebieten zurück nach Deutschland reist, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, muss beim Rückflug einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft vor Abflug vorgelegt werden. Zudem müssen sich alle Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantänepflicht ist nicht möglich.

  • Gleiches Recht wie für Getestete beim Reisen: Aktuell gilt die Gleichstellung von Getesteten mit Genesenen und Geimpften nur dort, wo es schon Erleichterungen für Getestete gibt. Kommt es jedoch zu weiteren Öffnungen, können vollständig geimpfte Eltern mit ihren getesteten Kindern dann womöglich bald gemeinsam Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in Schleswig-Holstein machen. Die Eltern zeigen dann ihren Impfausweis vor, die Kinder ein negatives Schnelltestergebnis. Gleiches könnte dann für Museen, Theater, Restaurants, Clubs oder Fitnessstudios gelte, wenn sie wieder öffnen.

mit Material der dpa