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EU verlängert Impfzertifikat: Wie viele Impfungen ihr ab Oktober haben müsst, um als vollständig geimpft zu gelten

Ein Mann hält im Hafen von Port-en-Bessin in der Normandie sein Smartphone hoch, auf dem das digitale EU-Impfzertifikat aufgerufen ist. - Copyright: Artur Widak, NurPhoto/Getty Images
Ein Mann hält im Hafen von Port-en-Bessin in der Normandie sein Smartphone hoch, auf dem das digitale EU-Impfzertifikat aufgerufen ist. - Copyright: Artur Widak, NurPhoto/Getty Images

Wer in der Europäischen Union umherreisen will, ist weiter auf eine digitale Version des Covid-Impfnachweises angewiesen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die entsprechende Verordnung bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Das heißt, den Ländern steht es frei, bei der Einreise ein digitales Covid-Zertifikat zu verlangen, falls die Infektionszahlen wieder steigen.

Dann gibt es für Reisende allerdings etwas Wichtiges zu beachten. Denn künftig wird in den meisten Staaten eine Zweifach-Impfung nicht mehr ausreichen, um durch die Kontrollen zu gelangen. Zwar schreibt die EU den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht vor, wie viele Impfungen notwendig sind. Vom Europäischen Parlament ist lediglich die Frist vorgegeben, dass Personen als ungeimpft gelten, wenn ihre Spritze länger als 270 Tage zurückliegt. Manche Mitgliedsstaaten hatten den Zeitraum allerdings schon zum Jahreswechsel auf 180 Tage verkürzt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Dadurch droht wieder ein Flickenteppich an Corona-Regeln, bei dem sich Arbeitspendler und Reisende umständlich Orientierung verschaffen müssen. Deshalb warnt Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) auch vor erneuten Reisebeschränkungen innerhalb Europas. Oetjen sagte, diese dürften keine Option sein. „Ich hoffe, dass wir nicht noch einmal auf das Zertifikat angewiesen sind.“

Im Herbst ist die Booster-Impfung notwendig

Der Status „vollständig geimpft“ ist aber unter anderem im Deutschland ab 1. Oktober etwas schwerer zu erreichen: Dann tritt eine Neuerung in Paragraf 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, die drei Impfungen für eine vollständige Impfserie vorschreibt. Die dritte Impfung muss außerdem mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein. Bisher war der Geimpft-Status hierzulande mit zwei Impfungen oder einer Impfung und Genesung zu erreichen.

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Geboosterte Personen haben weiterhin in allen Ländern der EU also nichts zu befürchten. Eine vierte Impfung ist für die meisten nicht nötig. Zudem soll bald eine aktualisierte Version der Covpass-App in den App-Stores verfügbar sein. Damit entfiele die Warnmeldung zu den ablaufenden Impfzertifikaten. Nach dem Update können Nutzer das digitale Impfzertifikat mit nur wenigen Klicks selbst erneuern. Auch die Corona-Warn-App kündigt ein Update an.