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Änderungen ab 2016: Steuer-ID für Kindergeld erforderlich

Etliche Neuerungen treten im Januar in Kraft

Ohne Steuernummer gibt es in Zukunft kein Kindergeld (Bild: dpa)
Ohne Steuernummer gibt es in Zukunft kein Kindergeld (Bild: dpa)

Eltern, die Kindergeld kassieren, müssen im kommenden Jahr ihre Steuernummern sowie die des Nachwuchses angeben.

Das neue Jahr bringt wie üblich einige bürokratische Änderungen mit sich. Jetzt hat das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gegeben, dass ab Januar 2016 unter anderem eine neue Regelung bezüglich des Kindergeldes in Kraft tritt. Eltern müssen als Anspruchsvoraussetzung ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer angeben sowie die des Kindes oder der Kinder.

Die Steuerbehörde will dadurch Missbrauch beim Bezug von Kindergeld verhindern. Tätig werden müssen nur jene Eltern, die der Familienkasse noch keine Steuer-ID mitgeteilt haben. Auf den Formularen für das Kindergeld war bereits in der Vergangenheit ein Feld dafür vorgesehen. Nun wird die Angabe der Steuernummer aber obligat.

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Das Kindergeld steigt ab 1. Januar übrigens: Für Kind eins und zwei wären das dann jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro. Außerdem treten ab Jahresbeginn noch einige weitere Änderungen in Kraft.

So werden ab 1. Januar ALG-II- beziehungsweise Hartz-IV-Bezieher eigenständige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Bisher galt hier die Familienversicherung. Die Sozialversicherungsträger erhoffen sich dadurch einen Bürokratieabbau.

Mit Januar steigen zudem die Portogebühren bei der Deutschen Post. Der Standardbrief kostet dann 0,70 Euro statt 0,62 Euro. Einschreiben steigen im Preis von 2,15 Euro auf 2,50 Euro. Außerdem bekommen ab Jahresbeginn auch Obdachlose und Flüchtlinge Anrecht auf ein eigenes Konto. Ein fester Wohnsitz ist dann für eine Kontoeröffnung nicht mehr zwingend erforderlich.