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Zwischen Edeka und Eckes-Granini tobt ein Streit um das Design von Saftflaschen — jetzt sollen die Kunden helfen

Wer momentan Eckes-Granini Fruchtsäfte bei Edeka kaufen will, steht vor leeren Regalen. Grund dafür ist ein anhaltender Streit zwischen dem Großhändler und dem beliebten Fruchtsafthersteller, der seit Monaten eskaliert. Der neuste Vorwurf von Granini-Eckes: Die Lebensmittelkette soll die klassische Granini-Saftflasche nachgeahmt haben. Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, geht Edeka nun einen außergewöhnlichen Weg im Rechtsstreit und richtet sich im aktuellen Newsletter mit einer Umfrage an die eigenen Kunden.

Der Hintergrund: Edeka befindet sich schon seit Monaten inmitten eines Preisstreits mit Granini-Eckes. Letztere hatte die Preise für Granini-Getränke angezogen, womit der Großhändler nicht einverstanden war. Seitdem sind beide Partien auf Konfrontationskurs. Im September verbannte Edeka zuletzt die beliebten Granini-Säfte aus den Regalen etlicher Filialen. Indes füllen die Fruchtsäfte der Eigenmarke Albi GmbH die Lücke. Ab hier wird es immer skurriler.

Eckes-Granini wirft der erfolgreichen Kette vor, bei ihrer Eigenmarke das typische Flaschendesign des Herstellers bewusst kopiert zu haben. Im Dezember hatte Eckes-Granini daher eine einstweilige Verfügung gegen Edeka erwirkt. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Händler im Eilverfahren den Verkauf, das Bewerben, und Inverkehrbringen der eigenen Fruchtsäfte in der umstrittenen Flaschenform, da diese eine Kopie der Granini-Flasche sei. Edeka will das offenbar nicht hinnehmen und hat sich für einen ungewöhnlichen Weg entschieden.

Edeka richtet sich an seine Kunden

Im aktuellen Newsletter fordert Edeka seine Kunden und Kundinnen mit dem Slogan „Ihre Meinung liegt uns am Herzen“ auf, an einer Umfrage teilzunehmen, bei der es einzig und allein um die kontroverse Flaschenform geht. Mit zehn Fragen sollen die Teilnehmer bewerten, ob Granini-Flaschen und Albi-Flaschen sich tatsächlich zum Verwechseln ähnlich seien.

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Umfragen, wie diese sind bei Auseinandersetzungen um Markenrechte recht üblich. Dabei gilt es herauszufinden, ob Kunden das umstrittene Markenzeichen dem Markeninhaber zuordnen. Üblicherweise initiieren allerdings Markenforscher, nicht Händler selbst, solche Gutachten.

Am 13. Januar entscheidet das Gericht in Hamburg über die einstweilige Verfügung. Insider gehen davon aus, dass das Gericht Edekas Widerspruch nicht billigen wird. Mit überzeugender Bilanz aus den Umfragen könnte Edeka anschließend aber in Berufung beim Oberlandesgericht gehen. Ob das Gericht Edekas Umfrage mit den eigenen Newsletter-Abonnenten berücksichtigt oder nicht, bleibt allerdings offen.

LH