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Zweites Gericht erklärt Negativzinsen für rechtswidrig

Das Landgericht Düsseldorf erklärt Negativzinsen, die auf Girokonten der Banken und Sparkassen verlangt werden, für rechtswidrig. Wie das Nachrichtenportal „T-Online“ am Mittwoch schreibt, argumentierte das Gericht, dass ein Kreditinstitut kein Verwahrentgelt zusätzlich zu Kontoführungsgebühren berechnen dürfe. Dies benachteilige sonst die Kunden.

Im Zentrum des Urteils stand die Volksbank Rhein-Lippe. Neukunden sollten dort für Einlagen über 10.000 Euro ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent jährlich zahlen. Die Geldverwahrung stelle laut Landesgericht jedoch keine freiwillige Sonderleistung dar, weshalb die Kreditinstitute auch keine doppelte Gegenleistung verlangen könnten, so „T-Online“.

Wie das Online-Portal berichtete, sei das Urteil allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, da der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) Berufung eingelegt habe. Dieser hatte zwar ursprünglich die Klage initiiert, jedoch auch gefordert, dass die Banken die bereits erhobenen Verwahrentgelte zurückzahlen müssen. Eine rechtskräftige Verbindlichkeit dazu wurde in dem Urteil des Landesgerichts jedoch abgewiesen.

Das Landgericht Berlin urteilte ähnlich

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht Negativzinsen für unzulässig erklärt. Im vergangenen Oktober fällte das Landgericht Berlin ein ähnliches Urteil. Die Sparda-Bank Berlin dürfe demnach keine Strafzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten verlangen. Da die Bank in Berufung gegangen war, sei jedoch auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, so „T-Online“. Das Landgericht Leipzig hingegen hatte im Juli 2021 noch zugunsten der Banken entschieden.

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Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox im vergangenen Dezember erheben mindestens 423 Banken und Sparkassen von Privatkunden ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten (Stand: 29. Dezember 2021). Das sind 245 mehr als ein Jahr zuvor. Da nicht alle Institute ihre Negativzinsen frei zugänglich auf ihrer Website veröffentlichen, dürften die tatsächliche Zahl sogar noch höher liegen.

af