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Zweite Runde von Klagen gegen den Fehmarnbelttunnel

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag mit der Verhandlung weiterer Klagen gegen den umstrittenen Fehmarnbelttunnel begonnen. Dabei ging es zunächst um eine Klage der Stadt Fehmarn, die sich vor allem gegen die Planungen für den Brandschutz gewandt hat. (Az.: BVerwG 9 A 6.19) Außerdem fürchtet sie Beeinträchtigungen des Tourismus auf der Insel während des Baus. Zudem stand noch eine Klage eines Landwirts an, dessen Grundstücke für den Tunnelbau in Anspruch genommen werden.

Die Stadt Fehmarn sieht ihre Freiwillige Feuerwehr mit der Aufgabe des Brandschutzes überfordert. Seit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein Mitte September besteht allerdings in dieser Streitfrage mehr Klarheit: Fehmarn ist zuständig, muss allerdings durch das Land von den Kosten entlastet werden. Dazu muss bis nächsten Herbst eine gesetzliche Regelung erarbeitet werden. Die Planer sicherten am Dienstag in Leipzig zudem über eine sogenannte Protokollerklärung zu, dass mit dem Bau des Tunnels nicht begonnen werden darf, bis ein gemeinsam abgestimmtes Rettungs- und Notfallkonzept vorliegt.

Die Leipziger Richter hatten sich schon in den vergangenen beiden Wochen mit dem Fehmarnbelttunnel befasst. Auch zwei Umweltverbände und mehrere Fährunternehmen haben gegen das deutsch-dänische Milliardenprojekt geklagt. Der Eisenbahn- und Straßentunnel soll Fehmarn und Lolland verbinden. Ein Urteil in diesen Verfahren will das Gericht am 3. November verkünden.