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Jede zweite Kündigung bei Fitnessstudios wegen des Lockdowns — das könnt ihr tun, wenn ihr trotzdem Beiträge bezahlen müsst

Ein Mitglied im McFit-Studio in Köln-Kalk
Ein Mitglied im McFit-Studio in Köln-Kalk

Die Fitnessstudio-Industrie leidet besonders stark unter der Corona-Pandemie. Nicht nur sind die Studios wie auch die Hotels am längsten im Lockdown, sie verlieren auch immer mehr Mitglieder. Im Jahr 2020 kündigten 16 Prozent mehr Menschen ihre Mitgliedschaften, jeder Zweite davon wegen der coronabedingten Schließungen. Das zeigt eine Umfrage des Kündigungsdienstes Aboalarm. Demnach lassen sich genau zum Beginn des ersten und zweiten Lockdowns zwei Peaks bei den Fitnessstudiokündigungen erkennen: Im April 2020 stieg das Kündigungsvolumen auf 40 Prozent über dem Vorjahresniveau, im Oktober erneut auf 41 Prozent.

Dass der Trend weg vom Fitnesstudio geht, zeigt sich auch noch in einer anderen Zahl: Von allen Abo-Kündigungen, die der Dienst insgesamt aus allen Branchen verzeichnete, ist auch der Anteil der Fitnessstudiokündigungenum rund 25 Prozent gestiegen ist.

Insgesamt waren unter den von Aboalarm Befragten 83 Prozent von den coronabedingten Schließungen der Studios betroffen. Fast jede zweite Kündigung erfolgte aufgrund der „Schließung wegen Corona“ (48 Prozent). Als weitere Gründe nannten die Teilnehmer auch "kein Bedarf mehr“ (28 Prozent) und „Zeitmangel“ (20 Prozent). 18 Prozent der Mitglieder, die gekündigt hatten, wollten aber zum Teil auch Verlängerungen der Verträge vermeiden.

88 Prozent mussten trotz Lockdown weiter bezahlen

Denn 88 Prozent der Studiokunden gaben an, trotz Trainingsverbot in den meisten Fällen weiterhin Beiträge gezahlt haben zu müssen, ohne für die ausgefallenen Trainingszeiten in Form von Gutscheinen entschädigt worden zu sein. Vier von fünf Umfrageteilnehmern (82%) gaben an, sich ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Schließung wegen Corona zu wünschen. Bei 22 Prozent der Befragten wurde die Vertragslaufzeit sogar einfach verlängert und 20 Prozent bemängelten die unklaren Kündigungsbedingungen und -fristen.

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Betreiber von Fitnessstudios hätten aber für die Zeit der Schließung keinen Anspruch auf Beitragszahlungen, sagt Felix Riesenberg, Sprecher von Aboalarm. "Nach geltender Rechtslage muss man nicht zahlen, wenn der Vertragspartner seine Leistungen nicht erbringen kann."

Laut Aboalarm haben Mitglieder für die coronabedingte Schließungsdauer einen Erstattungsanspruch, wenn die Gebühren im Voraus schon für das ganze Jahr bezahlt wurden. Ob sie ihr Geld direkt zurückerhalten, hängt allerdings davon ab, wann der Fitnessstudiovertrag abgeschlossen wurde, so Felix Riesenberg: "Bei aktuellen Verträgen, die nach dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, kann der Verbraucher sofort auf sein Geld bestehen. Für ältere Verträge können die Klubbetreiber auch einen Wertgutschein in entsprechender Höhe anbieten." Wird dieser Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, kann man eine Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen.

Sollten Verbraucher Probleme mit Kündigungen, Gutscheinen oder Erstattungen von Fitnessstudiobeiträgen haben, können sie sich aber auch immer an die Verbraucherzentralen wenden.

Für die Fitnessstudios sieht es damit auch in der Zukunft düster aus. Viele Mitglieder scheinen in der Pandemie gemerkt zu haben, dass man nicht zwingend eine Studiomitgliedschaft braucht, um fit zu bleiben. Rund drei von vier Befragten gaben an, zunächst keinen Neuvertrag abschließen zu wollen.