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Zwölf Euro für Burger-Brater – wenn auch erst ab Ende 2023

Die Löhne für Beschäftigte bei McDonald’s, Starbucks und Co. steigen in fünf Schritten auf zwölf Euro. Darauf haben sich die Tarifparteien in der Schlichtung geeinigt.

Für Beschäftigte in Selbstbedienungsketten steigt der Tariflohn zum 1. Juli 2020 in der unteren Tarifgruppe 2 auf zehn Euro pro Stunde. Foto: dpa
Für Beschäftigte in Selbstbedienungsketten steigt der Tariflohn zum 1. Juli 2020 in der unteren Tarifgruppe 2 auf zehn Euro pro Stunde. Foto: dpa

Die Zahl hat Symbolcharakter: Zwölf Euro mindestens sollten die Beschäftigten bei McDonald’s, Burger King, Starbucks und Co. verdienen; mit dieser Forderung war die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in die Tarifrunde für die rund 120.000 Beschäftigten der Systemgastronomie gezogen.

Zwölf Euro sind auch die Marke auf die SPD, Grüne und Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn hieven wollen, der derzeit bei 9,35 Euro brutto pro Stunde liegt. Und natürlich gibt es hier einen Zusammenhang: „Wenn es nicht gelingt, die unteren Lohngruppen anzuheben, glaube ich nicht, dass der Staat da lange zuschauen kann“, hatte NGG-Verhandlungsführer Freddy Adjan unlängst dem Handelsblatt gesagt.

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Heißt im Umkehrschluss: Je besser es den Gewerkschaften gelingt, in Tarifverhandlungen existenzsichernde Verdienste durchzusetzen, desto geringer wird der politische Druck, den Mindestlohn kräftig anzuheben.

In der Systemgastronomie wird es künftig tatsächlich eine tarifliche Lohnuntergrenze von zwölf Euro geben – allerdings erst ab Dezember 2023 und auch nicht für alle Beschäftigten. Das sieht ein Stufenplan vor, auf den sich die NGG und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) am Dienstag nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden in der Schlichtung geeinigt haben. Als Schlichter wirkte dabei der Präsident des Landesarbeitsgerichts Bayern, Harald Wanhöfer.

In einem ersten Schritt werden die Entgelte in der zweitniedrigsten Tarifgruppe, in die alle neuen Beschäftigten nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch kommen, ab Juli von 9,40 Euro pro Stunde auf zehn Euro angehoben. Danach steigen die Entgelte in vier weiteren Schritten um jeweils 50 Cents auf zwölf Euro, die ab Dezember 2023 gelten.

„Gutes Ergebnis für die Branche“

Die prozentualen Steigerungen zwischen 4,35 und 6,38 Prozent pro Jahr greifen im gesamten Tarifgitter, so dass der Abstand zwischen den Tarifgruppen gewahrt bleibt. In der höchsten Tarifgruppe 12, die beispielsweise für Führungskräfte oberhalb der Bezirksleiterebene gilt, werden dann ab Ende 2023 knapp 26,50 Euro bezahlt. Insgesamt steigen die Tarifentgelte während der Laufzeit bis Ende Juni 2024 um 27,7 Prozent.

„Die geforderten zwölf Euro mindestens pro Stunde werden erreicht – allerdings deutlich später als von uns gefordert“, kommentierte NGG-Verhandlungsführer Adjan das Ergebnis. Auch bleibt das Entgelt in der untersten Tarifgruppe 1, in der derzeit nur der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro gezahlt wird, mit 11,80 Euro auch 2023 noch knapp darunter.

Allerdings habe die vereinbarte überdurchschnittliche Lohnerhöhung es der Tarifkommission nicht möglich gemacht, das Ergebnis der Schlichtung abzulehnen, sagte Adjan. Für BdS-Präsidentin Sandra Mühlhause ist der Abschluss „ein gutes Ergebnis für die Branche“, das den rund 830 Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit gebe. Nach Angaben des Verbandes kostet der Abschluss über die gesamte Laufzeit einen dreistelligen Millionenbetrag.

Auf Twitter gab es aber auch Kritik daran, dass die Lohnuntergrenze von zwölf Euro erst Ende 2023 erreicht wird. „In drei Jahren, wenn wir hoffentlich eh schon einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro haben“, schrieb ein Nutzer. „Ziemlich enttäuschendes Ergebnis.“

Eine Stufenlösung zur Anhebung auf zwölf Euro, wie sie jetzt tariflich in der Systemgastronomie vereinbart worden ist, wird auch für den gesetzlichen Mindestlohn diskutiert. Über dessen Anpassung entscheidet eine mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Kommission.

Sie ist gehalten, sich bei ihrer Entscheidung an der Tariflohnentwicklung zu orientieren. Bei ihrem letzten Beschluss Mitte 2018 hatte die Kommission bereits eine zweistufige Erhöhung von 8,84 Euro über 9,19 Euro auf 9,35 Euro vorgeschlagen, die auch so umgesetzt wurde.

Aus den Gewerkschaften gibt es Forderungen, auch beim gesetzlichen Mindestlohn mit einem Stufenplan auf zwölf Euro zu kommen. Die Kommission wird im Juni über die Anpassung ab Januar 2021 entscheiden.