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Nach Zugriff von deutschen Finanzämtern auf türkische Konten: Anwalt rät Türken in Deutschland zur Selbstanzeige

Dr. Christopher Arendt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der Kanzlei Acconsis.
Dr. Christopher Arendt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der Kanzlei Acconsis.

Die Türkei nimmt seit dem 1. Juni am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil und meldet Finanzdaten nach Deutschland. Das unterschrieb der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und verkündete es offiziell im Amtsblatt.

Türken, die in Deutschland steuerpflichtig sind und dem Finanzamt unversteuerte Einkünfte auf einem Konto in der Türkei verschwiegen haben, werden jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt und strafrechtlich verfolgt.

Was das für die 3,5 Millionen türkisch-stämmigen Menschen in Deutschland bedeutet, die in der Türkei ein Konto oder eine Immobilie haben, erklärt der Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Christopher Arendt, im Gespräch mit Business Insider.

Türken in Deutschland sollen Einkünfte melden

„Durch den automatischen Informationsaustausch droht jetzt allen Personen, die in der Türkei Einkünfte und Bankkonten haben oder hatten und diese in Deutschland nicht erklärt haben, eine Entdeckung durch das Finanzamt“, sagt Arendt.

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Auch wenn es zunächst ungerecht erscheint und eine Doppelbesteuerung nicht auszuschließen sei, sollten die Betroffenen im ersten Schritt sämtliche Einkünfte gegenüber dem deutschen Finanzamt erklären, empfiehlt der Fachanwalt. Das Finanzamt müsse anschließend die bereits im Ausland entrichteten Steuern berücksichtigen.

Türken sollen Selbstanzeigen machen

Menschen, die Vermögen in der Türkei bisher nicht gemeldet haben, sollen laut Arendt eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt machen. Wird die Straftat zuerst von der Behörde entdeckt, verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung. Ob allerdinsg bereits die automatische Meldung aus der Türkei unmittelbar zur Tatentdeckung führt, sei noch unklar.

Es sei abzuwarten, wie die Finanzämter damit umgehen. Für Arendt allerdings steht fest: Es sei riskant, erst nach der Aufforderung des Finanzamtes „auf den letzten Drücker“ etwas zu unternehmen.

„Wir empfehlen allen, die in der Türkei Einkünfte erzielt haben und diese bislang dem deutschen Fiskus vorenthalten haben, umgehend tätig zu werden. Es ist zu prüfen, ob eine Selbstanzeige erforderlich und zweckmäßig ist. Wird sie fachgerecht erstellt und dem zuständigen Finanzamt übermittelt, kann eine strafrechtliche Verurteilung noch verhindert werden.“, so der Anwalt.

Steuerhinterziehung kann das Führungszeugnis beeinträchtigen

Für einige Berufsgruppen könnte das Verschweigen der Einkünfte und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen gravierende Folgen haben - wenn es zum Beispiel zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt. Wenn jemand wegen einer Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, erfolgt eine Eintragung in das Bundeszentralregister (BZR), die Person gilt dann als vorbestraft.

Christopher Arendt: „Darüber hinaus können andere Behörden Einblick in das Bundeszentralregister nehmen, was zum Beispiel bei einem Antrag auf Einbürgerung relevant ist. Ferner wird sich die Eintragung im Führungszeugnis widerspiegeln.“ Das bedeutet: alle Berufe, für die ein Führungszeugnis relevant oder eine Zulassung erforderlich ist, können möglicherweise nicht mehr ausgeübt werden. Das betrifft auch Gewerbetreibende, weil sie mit der Verurteilung als unzuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden.

Sozialleistungsempfänger sind zusätzlich bedroht

„Empfänger von Sozialleistungen in Deutschland, die nicht erklärte Einkünfte in der Türkei hatten, droh zusätzlich die Gefahr die erlangten Leistungen zurückerstatten zu müssen und insoweit auch ein Strafverfahren.“, so Arendt.

Rasch zu handeln lohnt sich also, um schneller als das Finanzamt zu sein und sich mit einer strafbefreienden Selbstanzeige auf der sicheren Seite zu wissen.