Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 51 Minuten
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • Dow Jones 30

    37.798,97
    +63,86 (+0,17%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.965,04
    +274,35 (+0,46%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.865,25
    -19,77 (-0,12%)
     
  • S&P 500

    5.051,41
    -10,41 (-0,21%)
     

„Zugang zu Krediten ist versperrt"– Minister wollen über Hilfen für Soloselbstständige beraten

Viele Kleinstunternehmer brauchen die Soforthilfen für ihren Lebensunterhalt, müssten dafür aber Grundsicherung beantragen. Das ist der falsche Weg, finden viele.

Das Land NRW hat die Zuschüsse für Soloselbstständige aus dem Bundesprogramm übernommen. Foto: dpa
Das Land NRW hat die Zuschüsse für Soloselbstständige aus dem Bundesprogramm übernommen. Foto: dpa

Lars H. und seine Frau Carmen sind beide selbstständig in Nordrhein-Westfalen. Er arbeitet als Gästeführer im Ruhrgebiet, sie als freiberufliche Fotografin. Beide haben keine Angestellten und wenig Fixkosten, sie betreiben auch keine eigenen Büros. Lars H. hat sich für 100 Euro pro Monat einen Platz in einem Workspace gemietet. Er und seine Frau gehörten zu den ersten, die in NRW die Zuschüsse für Soloselbständige beantragten – und die Zusagen kamen schnell.

Auch das Geld war ein paar Tage später bereits auf den Konten der Ehepartner. Die Eltern zweier Kinder waren beruhigt. Nun war die Wohnungsmiete gesichert.

WERBUNG

Unter der Rubrik: „Wofür darf der Zuschuss verwendet werden?“ stand damals – Ende März – nämlich noch der folgende Passus: „Soloselbstständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.“

Doch diese Formulierung gibt es jetzt nun nicht mehr. Denn: Das Land NRW hat die Zuschüsse für Soloselbstständige aus dem Bundesprogramm übernommen, seit 1. April gelten bundesweit eigentlich die gleichen Regelungen.

Danach dürfen Soloselbstständige das Geld eben nicht zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes ausgeben, sondern nur für betriebliche Zwecke und damit zusammenhängende Kosten. In der Zeit zwischen der Freischaltung der Webseite und dem Start des Bundesprogramms hat NRW bereits unbürokratisch 225.000 Anträge bewilligt.

Auf den Webseiten stand zwar, dass man sich noch in Verhandlungen mit dem Bund befinde und die Regelungen noch angepasst würden. Aber Lars H. fühlte sich erst einmal sicher.

Soloselbstständige müssen Grundsicherung beantragen

Auf Anfrage des Handelsblatt schrieb das Wirtschaftsministerium in NRW, dass man an die Vorgaben des Bundes gebunden sei. „Danach dient die Soforthilfe der Aufrechterhaltung der betrieblichen Existenz. Der private Lebensunterhalt wird über die Grundsicherung abgesichert, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne Vermögensprüfung gewährt wird.“

Das Ergebnis: Soloselbstständige wie Lars H. müssten Grundsicherung beantragen. Doch die Bundesländer sehen durchaus das Problem, so setzten sie sich im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder beim Bund für eine Anpassung der Förderbedingungen ein, wie das Handelsblatt bereits berichtete.

In einem Brief der Wirtschaftsministerkonferenz an die Bundesregierung heißt es: „Eine Fördermaßnahme, das ist unsere gemeinsame Überzeugung, die schon im Namen explizit Soloselbstständige adressiert, darf über die enge Eingrenzung auf eine reine Sachkostenentschädigung nicht wieder den größten Teil dieser Zielgruppe ausgrenzen, deren wesentliches 'Kapital' ihre persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit und damit ihre physische Existenz ist.“ Die Bitte: Eine praktikable Lösung, die sich an der Lebenswirklichkeit der Soloselbstständigen orientiert.

Klar ist, dass die Soloselbstständigen im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, also auch Gästeführer wie Lars H., besonders betroffen sind. Sie haben derzeit keine Aussicht darauf, dass sich in naher Zukunft die Versammlungs- und Veranstaltungsverbote lockern.

Zugleich sind Frühling und Herbst vor allem für Gästeführer wie Lars H. die wichtigsten Jahreszeiten. Sie arbeiten in diesen Monaten besonders viel und erwirtschaften zuweilen in dieser Zeit deutlich mehr Umsatz als im Winter und in den Ferienzeiten. Ihr Berufsverbot trifft sie also auch noch in der Hauptsaison.

Vorschlag: 1000 Euro pro Monat für ein Vierteljahr

In einem Schreiben des Staatsrats der Wirtschaftssenatorin von Bremen an die Staatssekretäre, das dem Handelsblatt vorliegt, wird ihre Situation noch einmal eindringlich geschildert. 2,2 Millionen Soloselbstständigen sei die Geschäftsgrundlage weggebrochen.

„Der Einnahmenausfall der Soloselbstständigen ist oft eine persönliche Dienstleistung und kann später nicht nachgeholt werden“, heißt es. „Diese Gruppe hat ohnehin schon oftmals kaum Zugang zu Krediten, in der Krise ist er gänzlich versperrt. Daher sind voraussichtlich deutlich mehr als anderthalb Millionen Soloselbstständige in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.“

Der Vorschlag: die Soloselbstständigen erhalten einen pauschalen Betrag von 1000 Euro pro Monat für maximal ein Vierteljahr. Es sei zu bürokratisch, wenn die Soloselbstständigen neben den Zuschüssen für die Firma auch Grundsicherung für sich selbst beantragen müssen.

Immerhin, der Vorschlag hat auf der Wirtschaftsministerkonferenz in der vergangenen Woche eine parteiübergreifende Mehrheit gefunden, sagte Andreas Pinkwart am Montag. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wollte darüber mit seinem Kollegen, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, sprechen. Am kommenden Donnerstag tagen nun die Landesfinanzminister mit Olaf Scholz. Die Hoffnungen vieler Soloselbstständiger ruhen auf diesem Termin.

Denn Ende vergangener Woche wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Angestellte und Arbeiter beschlossen. Soloselbstständige wie Lars H. dagegen müssen weiter Grundsicherung beantragen.

Baden-Württemberg setzt auf eigenes Förderprogramm

Einige Länder haben für ihre Soloselbstständigen bereits eigene Lösungen entwickelt. So hat Hamburg für die für sie eine zusätzliche Hilfe in einer Einmalzahlung geschaffen und Baden-Württemberg einen kalkulatorischen Unternehmerlohn in Höhe von 1180 Euro eingebaut und so quasi den Betriebskosten zugeschlagen.

Das ging allerdings nur, weil das Land sein eigenes Förderprogramm mit dem des Bundes für die Soloselbstständigen kombiniert hat. Diejenigen Länder, die für die Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern das Bundesprogramm durchreichen, können das nicht.

Dieser, wie es in Baden-Württemberg heißt, „fiktive Unternehmerlohn“ werde dann gezahlt, wenn der Betriebsaufwand sehr gering sei, weil zum Beispiel die Privatwohnung als Arbeitsort genutzt werde. Daneben könne sogar noch Grundsicherung beantragt werden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, sagt: „Für uns war schnell klar, dass wir der besonderen Situation von Soloselbstständigen und Freiberuflern Rechnung tragen müssen. Denn Soloselbständige können aufgrund eines fehlenden Arbeitsvertrags für sich selbst keine laufenden Personalkosten ausweisen.“

Diese Regelung habe das Bundesland auch nach der Umstellung auf das Bundesprogramm beibehalten. „Wir gleichen so die aus unserer Sicht gravierende Ungerechtigkeit aus“, sagt Hoffmeister-Kraut. Lars H. und seine Frau allerdings wirtschaften derzeit in NRW und nicht in Baden-Württemberg.