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„Zu verschenken“ – ist es erlaubt, Kisten mit alten Dingen an den Straßenrand zu stellen?

Coffee service to give away (zu verschenken) in the plastic basket placed on the sidewalk
(Bild: Getty)

Zu schade für die Tonne, aber nicht mehr benutzt. Dinge, die noch brauchbar sind, landen oft mit dem Hinweis „zu verschenken“ in Kisten am Straßenrand. Gut gemeint, aber ist das auch erlaubt?

Ein Paar Schuhe, die nicht richtig passen, ein altes Service oder ausgedientes Kinderspielzeug – wohin mit alten Dingen, die man selbst nicht mehr möchte, aber andere Menschen vielleicht noch gut gebrauchen können?

Beim Ausmisten von Schränken, Kellern oder Dachböden kommen oft Dinge zu Tage, die gut für einen Flohmarkt taugen würden. Wem der Verkauf auf solchen Märkten oder etwa bei Ebay zu aufwendig ist, der kann seinen Kram verschenken. Auch das geht im Internet. Werden Sachen etwa bei Ebay-Kleinanzeigen, regionalen Tausch- und Verschenkbörsen oder Facebook-Gruppen inseriert, lassen die Abnehmer nicht lange auf sich warten.

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Das kann sich gerade bei schweren Sachen lohnen. Wer eine Waschmaschine, einen Rest Pflastersteine oder einen Satz alte Autoreifen an Selbstabholer verschenkt, spart sich das Schleppen, den Transport und eventuelle Entsorgungsgebühren.

Zu mühsam ist das Inserieren aber meist dann, wenn eine Kiste mit vielen Kleinteilen übrig ist. Die Lösung heißt dann für viele: Smiley auf die Kiste malen, „zu verschenken“ drauf schreiben und ab damit an den Straßenrand. Gerade in Großstädten ist das beliebt und meist finden solche Dinge innerhalb von wenigen Stunden Abnehmer.

Die Rechtslage

Auch wenn das Abstellen eines Pappkartons mit ein paar Dingen meist toleriert wird: Erlaubt ist es nicht, entsorgte Dinge einfach am Straßenrand abzustellen. Das Abstellen von Dingen oder gar Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, ist in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Ausnahme: Es wurde eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune beantragt, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt einholen müsste.

Anders sieht es aus, wenn die Dinge auf dem eigenen Grundstück, etwa im Vorgarten oder in der Garageneinfahrt abgestellt werden. Denn auf seinem eigenen Grund darf natürlich jeder tun und lassen, was er will.

Nachhaltigkeit liegt im Trend

An sich ist das Verschenken von noch brauchbaren Gegenständen eine gute Sache. Teilen, Reparieren und Verschenken stehen für Nachhaltigkeit. Ein schönes Beispiel dafür sind etwa die öffentlichen Bücherschränke. Auch Nachbarschafts-Apps werden immer beliebter. Und in vielen Städten gibt es mittlerweile sogenannte Giveboxes, überdachte Boxen, die zum Teilen, tauschen und Verschenken gedacht sind. Zudem bieten viele Entsorgungsunternehmen Tausch- und Schenkbörsen an, wie etwa die Abfallwirtschaftsbetriebe in München oder die Stadtreiniger in Hamburg, die mit Stilbruch zusammen arbeiten.

Grundsätzlich aber gilt: Bevor eine Kiste an die Straße, aufs eigene Grundstück, in eine Givebox gestellt oder gespendet wird, sollte sich jeder Schenker fragen, ob die Dinge wirklich noch brauchbar sind.

Der Deutsche Caritasverband nennt dazu eine Faustregel: „Am besten spenden, was man gebraucht auch selber noch nehmen würde.“ (Mit Material von dpa)

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