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Zollgrenze entfällt ab dem 1. Juli beim Online-Handel

Für Bestellungen aus Drittländern entfällt ab dem 1. Juli die Zollgrenze.
Für Bestellungen aus Drittländern entfällt ab dem 1. Juli die Zollgrenze.

Manche Bestellung im Internet wird ab dem 1. Juli etwas teurer. Denn Sendungen aus Drittstaaten sind ab dann umsatzsteuerpflichtig. Was bedeutet das?

Magdeburg (dpa/tmn) - Online-Shopper aufgepasst: Ab dem 1. Juli sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die derzeitige Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, entfällt zum Stichtag, erklärt das Hauptzollamt Magdeburg. Die Folge: Für jede Ware, die in einem Drittland wie den USA, Großbritannien oder China bestellt wird, müssen Einfuhrabgaben bezahlen werden.

Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt aber in der Regel der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst.

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Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen. Für die Abwicklung erheben Logistikunternehmen unter Umständen eine gesonderte Servicepauschale.

Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten.