Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 29 Minuten
  • Nikkei 225

    37.818,11
    -641,97 (-1,67%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.071,57
    -2.140,62 (-3,44%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.386,84
    -37,26 (-2,61%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Zeuge zerbeißt USB-Stick – neue Wendung im skurrilen Prozess gegen Alexander Falk

Ein USB-Stick, der Verlagserben Alexander Falk hätte entlasten können, wurde zerstört. Stattdessen befindet sich der Angeklagte nun quasi in Isolationshaft.

Das Verfahren gegen den Verlagsebenen nimmt immer irrere Wendungen. Foto: dpa
Das Verfahren gegen den Verlagsebenen nimmt immer irrere Wendungen. Foto: dpa

Vernichtende Kritiken wären einem Drehbuchautor für eine solche Story sicher. Eine abgedrehte und wirre Handlung würde ihm vorgehalten, eine unglaubwürdige Inszenierung. Doch was seit August 2019 im Strafprozess gegen den Verlagserben Alexander Falk vor dem Frankfurter Landgericht abläuft, ist real.

Eigentlich geht es darum, zu klären, ob der Millionärssohn und Unternehmer vor zehn Jahren den Anschlag auf einen Frankfurter Anwalt in Auftrag gab, was dieser vehement bestreitet. Der Jurist Wolfgang J. arbeitete zu dieser Zeit an einer immensen Schadensersatzklage gegen Falk und wurde durch einen Schuss ins Bein schwer verletzt.

WERBUNG

Doch der Prozess nahm zuletzt einige ungewöhnliche Wendungen: Ein Tonband wurde präsentiert, auf dem Falks Freude über den Schuss zu hören ist, von dem man heute aber auch weiß, dass es an zig Stellen manipuliert ist. Ein Kronzeuge, der seine Aussage zugunsten Falks korrigierte und dem dafür angeblich aus dessen Umfeld Millionensummen angeboten worden sein sollen.

Und schließlich der verbleibende Kronzeuge Etem E. aus dem Hamburger Kriminellen-Milieu, der für seine belastende Aussage als Einziger nachgewiesenermaßen Geld kassierte – 100.000 Euro von Wolfgang J.s Kanzlei Clifford Chance.

Doch jetzt ist der Komplex um eine weitere Skurrilität reicher: Einen USB-Stick, der eventuell zur Entlastung Falks hätte beitragen können, dann aber zerkaut wurde. Darüber berichtete heute ein ehemaliger Verteidiger Falks im Zeugenstand. Er gehört nicht mehr zu Falks Anwaltsteam, nachdem er zum Jahreswechsel aus der Kanzlei von Falks Hauptverteidiger Björn Gercke ausschied und sich selbstständig machte.

Kronzeuge soll Polizei an der Nase herumgeführt haben

Die Geschichte über den zerbissenen USB-Stick geht so: Bei Gercke meldete sich vor einiger Zeit ein Informant. Der Mann teilte mit, dass es eine weitere Tonbandaufnahme gebe. Auf dieser sei zu hören, wie der verbliebene Kronzeuge Etem E. darüber spreche, dass er die Polizei mit seiner Aussage an der Nase herumgeführt habe und Falk unschuldig sei. Der mehrfach vorbestrafte Etem E. ist der Mann, der das Verfahren gegen Falk erst ins Rollen brachte, indem er angab, dass Falk den Auftrag zum dem Anschlag auf den Anwalt erteilt habe.

Ob Falks Verteidiger diese Aufnahme hören wolle und was sie ihnen wert sei, wollte der Mann wissen. Gercke hatte Interesse, schlug ein Treffen vor. Anfang März kam man in den Kölner Kanzleiräumen Gerckes zusammen – seinen Ex-Kanzleikollegen holte Gercke für dieses Gespräch als Zeugen dazu. Der durfte zwar im Raum sein, doch zu hören bekam das Band nur Gercke – über Kopfhörer.

Gercke habe ihm aber gesagt, dass er nicht viel verstanden habe. Es seien lediglich ein paar Gesprächsfetzen in deutscher Sprache zu hören gewesen, ansonsten türkisch gesprochen worden. Nur in einem Punkt sei er sich sicher: Die Stimme, die dort zu hören war, gehöre Etem E. Dessen Stimme kennt der Anwalt sehr gut, sagte E. doch in den vergangenen Monaten sieben Mal als Zeuge aus.

Das was er an Fetzen auf dem Band gehört hatte, reichte Gercke nicht. Er wollte den gesamten Inhalt der Aufnahme verstehen, dafür einen Dolmetscher hinzuziehen. Und außerdem von einem Gutachter überprüfen lassen, ob das Band echt oder manipuliert sei.

Man vertagte sich, der Informant, der nun die klare Preisvorstellung von vier bis fünf Millionen Euro für das Band geäußert hatte, verließ die Kanzlei. Weit kam er nicht. Denn nicht nur Falks Verteidiger hatte Interesse an der Aufnahme, sondern auch das Gericht. Gercke hatte den Vorsitzenden Richter und die Staatsanwaltschaft zuvor über die mögliche neue Wendung in dem Verfahren informiert. Und die Justiz sorgte dafür, dass sich vor dem Kanzleigebäude Polizei postiert hatte.

Panne bei Zugriff

Die Beamten griffen zu. Und der Informant biss zu. Er zerkaute den USB-Stick. Den Ermittlern gelang es nur noch, zu verhindern, dass er die Speicherkarte hinunterschlucken konnte. Ob Gercke und das Gericht nun je erfahren werden, was auf dem Band zu hören war, steht in den Sternen. Ebenso wie der Nachweis, ob die Aufnahme echt oder manipuliert ist. Das Landeskriminalamt versucht aktuell, den Stick doch noch zu retten.

Geklärt ist aber immerhin die Identität des Mannes. Und die ist nicht minder interessant. Denn A. sollte nur Tage später auch ganz offiziell eine Rolle in dem Verfahren spielen. Ausgerechnet Etem E., den A. ja durch die nun zerstörte Aufnahme schwer belasten wollte, hatte diesen als Zeugen benannt.

A. könne bestätigen, dass dem anderen Kronzeugen, Serhad Y., aus Falks Umfeld eine Millionensumme angeboten worden sei. Und dass dieser deshalb seine ursprüngliche, belastende Aussage abänderte. Vor Gericht allerdings wollte A., der wie die beiden Kronzeugen ebenfalls dem Hamburger Kriminellen-Milieu zuzurechnen ist, dazu dann nichts mehr sagen.

So drängt sich vor dem Hintergrund, dass E. und A. sich besser zu kennen scheinen, für Falks Verteidigung ein Verdacht auf: Dass E. und A. bei der Aufnahme, die E. nun schwer belasten und Falk entlasten sollte möglicherweise gemeinsame Sache machten. Und dass E., nachdem er bereits durch Wolfang J.s Kanzlei Geld für seine Falk belastende Aussage kassierte, nun noch ein zweites Mal versuchen wollte, abzukassieren. Diesmal dafür, dass er für Falks Entlastung sorgt.

Falk durch Corona-Auswirkungen quasi in Isolationshaft

Erst am Mittwoch hatte Gercke noch einmal an das Gericht appelliert, den Haftbefehl gegen Falk auszusetzen, nachdem er mit zwei formalen Anträgen in den vergangenen Monaten gescheitert war.

Zum einen, so betonte Gercke nun, seien wesentliche Teile der ursprünglichen Beweismittel inzwischen weggefallen. Außerdem griff er die aktuellen Folgen der Corona-Pandemie auf. Eine etwaige Flucht ins Ausland sei schon aufgrund der globalen Reisebeschränkungen kaum möglich.

Und auch Falk selbst äußerte sich: Er würde niemals „fliehen“ und wolle dieses Verfahren unbedingt zu Ende bringen und den Fall aufklären. Außerdem mache er sich große Sorgen um seine Frau und seine Kinder. Um das Gefängnis verlassen zu können, erklärte er sich zu allen Auflagen bereit, die das Gericht für erforderlich hält.

Die Situation für Falk in der Untersuchungshaft hat sich unterdessen als Folge der Coronavirus-Ausbreitung deutlich verschärft. Nach jedem Prozesstermin muss Falk, obwohl selbst gesund, als Schutzmaßnahme in zweiwöchige Quarantäne.

Praktisch bedeutet dies quasi Isolationshaft. Lediglich seine Anwälte können ihn noch treffen, privater Besuch ist nicht gestattet. Außerdem entfällt der tägliche Hofgang, Sport kann er nur noch in seiner acht Quadratmeter großen Zelle treiben.

Das Gericht scheint das Verfahren ungeachtet dessen im Wesentlichen wie vorgesehen fortführen zu wollen. Falk bleibe weiter inhaftiert, verkündete der Richter heute und begründete dies nicht mit Flucht-, sondern Verdunkelungsgefahr.

Bis Mitte Juni sind noch Termine angesetzt. Für Ende April ist dabei die Aussage des wohl letzten entscheidenden Zeugen in diesem Verfahren vorgesehen, der dafür extra aus der Türkei eingeflogen werden soll. On dies in Zeiten von Corona wie geplant stattfinden kann, wirkt aber eher unrealistisch.