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Zeppelin-Urenkel kämpft um Einfluss auf die Stiftung

Der Nachfahre des Luftschiffpioniers geht erneut vor Gericht. Es geht um die Kontrolle über die milliardenschwere Stiftung seines Urgroßvaters.

Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, der Urenkel des Luftschiffpioniers Ferdinand von Zeppelin, bittet in der Bibliothek seines Schlosses in Mittelbiberach zum Plausch. Doch bei Tee und Apfelkuchen geht es um ein ernstes Thema. Seit Jahren versucht er, wieder Einfluss auf die Stiftung seines Urgroßvaters zu bekommen.

Jetzt wird es konkret. An diesem Mittwoch begann der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Der Richter will zunächst prüfen, ob der 69-jährige Nachfahre des Pioniers überhaupt direkt betroffen und damit klageberechtigt ist. Eine Entscheidung darüber fiel am Mittwoch noch nicht.

Auch im Fall einer Ablehnung will der Graf in die nächste Instanz zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim gehen, im Zweifelsfall bis vor das Bundesverfassungsgericht. „Ich bin Waldbesitzer. Wenn ich eine Eiche pflanze, dann können meine Nachfahren sie in 200 Jahren verwerten. Ich bin gewohnt, in Generationen zu denken“, stellt Brandenstein-Zeppelin klar.

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Der Graf kämpft gegen die Stadt Friedrichshafen als Verwalterin der Zeppelin-Stiftung. Dieser gehören nicht nur die ehemaligen Luftschiffbetriebe, sondern vor allem der drittgrößte deutsche Autozulieferer ZF Friedrichshafen mit fast 40 Milliarden Euro Umsatz. Nirgendwo in Deutschland gibt es eine Kommune mit 60.000 Einwohnern, die über eine solche Geldquelle verfügt.

Allein 2018 hat Oberbürgermeister Andreas Brand über die Stiftung knapp 200 Millionen Euro Dividende vereinnahmt. Doch das Geld, so Brandenstein-Zeppelin, werde aus seiner Sicht entgegen dem ursprünglichen Stifterwillen ausgegeben. Und das Land nehme seine Überwachungsfunktion nicht wahr.

Bis vor zwei Jahren hatte sich die Stadt mit 50 Millionen Euro Ausschüttung begnügt. Dann ließ Brand sie auf 18 Prozent des Gewinns erhöhen, was zu einer Vervierfachung der Ausschüttung führte. ZF-Chef Wolf-Henning Scheider, zuvor lange Jahre bei Bosch tätig, übt sich in Diplomatie: „Über 80 Prozent des Gewinns bleiben im Unternehmen, mehr als bei börsennotierten Konkurrenten.“

Aber damit schüttet ZF vergleichsweise mehr als etwa Bosch an seine Stiftung aus. Und Bosch ist mit mehr als 70 Milliarden Euro Konzernumsatz nahezu doppelt so groß wie die Friedrichshafener. Für Stiftungsunternehmen ist die Eigenfinanzierung besonders wichtig, da sie sich nicht über Kapitalerhöhungen Mittel beschaffen können.

Streit mit Stadt Friedrichshafen

Vor diesem Hintergrund ist die Attacke des Grafen nachvollziehbar, auch wenn seine umstrittene Argumentation tief in die Feinheiten des Stiftungsrechts führt, viele Dinge längst verjährt sind. Der Anwalt und Unternehmer hat insgesamt schon fünf Klagen eingereicht. Er will die alte Zeppelin-Stiftung wieder einsetzen. Seine Argumentation: Die Überführung der Stiftung ins Vermögen der Stadt im Jahr 1947 sei unrechtmäßig gewesen.

Die derzeitige städtische Stiftung gehöre deshalb liquidiert. Sein Ziel: Der äußerst konservative und kirchlich engagierte Adlige will erreichen, dass die Stiftungsgelder anders eingesetzt werden. Sie sollen nicht für kommunale, sondern für mildtätige Zwecke verwendet werden sowie für die gemeinnützige Forschung in der Luftfahrt. So habe es der Urgroßvater verfügt.

Friedrichshafens Oberbürgermeister Brand bringen die juristischen Winkelzüge des Grafen seit Jahren auf die Palme: „Die Dividenden wurden für die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Zeppelin-Stiftung eingesetzt. Beaufsichtigt und kontrolliert vom Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Tübingen und den Finanzbehörden, alle wachen und achten mit strengem und gesetzestreuem Blick darauf, dass unser Tun Recht und Gesetz entspricht“, ereiferte sich der Oberbürgermeister in seiner Rede beim Neujahrsempfang der Stadt am vergangenen Sonntag. Mehrere 100.000 Euro hat das Stadtoberhaupt in den vergangenen Jahren für Rechtsgutachten ausgegeben.

Brand gegen Brandenstein-Zeppelin, es klingt wie ein Rosenkrieg. Und es ist inzwischen ein Politikum und eine ausgewachsene Männerfeindschaft, die zwischen dem Rathaus am Adenauerplatz in Friedrichshafen und Schloss Mittelbiberach auf halber Strecke nach Ulm herrscht.


Sittenwidriger Verkauf?

Von Brandenstein-Zeppelin sieht mehrere Gründe, weshalb er klageberechtigt ist. Ferdinand von Zeppelin hatte sein Vermögen 1908 in eine Stiftung eingebracht. Im Jahr 1942, lange nach dem Tod des Pioniers, änderte der damalige Stiftungsvorstand die Satzung. Es sollten weiter „Bestrebungen zur Förderung der Luftschifffahrt und deren Verwertung für die Wissenschaft“ unterstützt werden.

Sollte das einmal unmöglich werden, so die Verfasser, solle das Vermögen an die „Stadtgemeinde“ fallen, die es „ausschließlich zu mildtätigen Zwecken zu verwenden hat“. In der Satzung von 1908 steht noch „wohltätig“. „Heute fördert die Stadt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Diese Verwendung entspricht der heutigen steuerrechtlichen Regelung und unterliegt ständig der Prüfung der Finanzbehörden“, wettert der Oberbürgermeister. Die Millionen von ZF werden unter anderem für ein Sportbad und kostenlose Kitaplätze verwendet.

Brandenstein-Zeppelins Klage am Verwaltungsgericht richtet sich zunächst gegen das Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde. Zusätzlich verklagte der Graf die Stadt beim Landgericht Ravensburg.

Zur Vorgeschichte: 1990 verkaufte die Familie Brandenstein-Zeppelin alle Anteile an den Betrieben der Stiftung an die Stadt und kassierte 95 Millionen D-Mark verbunden mit jedem künftigen Forderungsverzicht. Diesen Verkauf will der Graf jetzt als sittenwidrig anfechten.

Im Brustton der Überzeugung sieht sich Brandenstein-Zeppelin klageberechtigt. Gleichwohl rechnet er damit, dass das Gericht in Sigmaringen seine Klagebefugnis zurückweisen wird. Es wirkt so, als tut der Zeppelin-Urenkel alles dafür, im Gespräch zu bleiben. Im Verfahren lässt er sich von Professor Stephan Schauhoff, Rechtsanwalt in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Mitglied im Landeskuratorium Nordrhein-Westfalen des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft sowie Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Stiftungen vertreten.

Historische Chance

Oberbürgermeister Brand ist sich sicher: „Das Ansinnen des Herrn Brandenstein-Zeppelin ist rechtlich aussichtslos. Es ist meines Erachtens nicht mehr oder weniger als eine juristisch unterfütterte Medienkampagne.“ Die Stadt ihrerseits stützt sich auf Expertisen von Christoph Schönberger, Verfassungsrechtler an der Uni Konstanz, und Thomas Würtenberger, ehemals Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Freiburg.

Brandenstein-Zeppelin entgegnet, seine Familie hätte durch die Stiftungskonstruktion historisch schon auf das Vermögen des Urgroßvaters verzichten müssen. Die Nachfahren müssten „wenigstens das Recht haben zu intervenieren, wenn der Stiftungszweck missbraucht wird“.

Auch der Ulmer Anwalt Thomas Oelmayer, von 1996 bis 2011 Landtagsabgeordneter für die Grünen, zweifelt in einem Gutachten die rechtmäßige Verwendung der Industriedividenden in Friedrichshafen an. Unterstützung kam in der vergangenen Woche vom Stuttgarter Ex-Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU). Nach seiner Amtszeit war er unter anderem Vorstand der Deutschen Telekom Stiftung.

Die Stadt solle, anstatt jahrelang die Anwälte zu beschäftigen, lieber jetzt die historische Chance ergreifen, mit den jährlichen Industriedividenden ein nationales und internationales Cluster der Luft- und Raumfahrt in Friedrichshafen und dem Bodenseeraum zu entwickeln.

Bislang verhallt am Bodensee der ungebetene Rat des Ex-Oberbürgermeisters. Die „Häfler“ – wie sich die Friedrichshafener nennen – werden ihre Goldquelle mit Zähnen und Klauen verteidigen. Mag es noch so ein Anachronismus sein.